Hi.
Bekannterweise kann man ja nun ADSL von der Steuer absetzen.
Diesen Text hab ich von wcm.at kopiert:
"Breitbandtechnik im Sinne der neuen steuerlichen Förderungsmaßnahme liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mind. 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist."
"zeitunabhängig" würde ja eigentlich bedeuten, dass man "Aon FreeTime" nicht von der Steuer absetzen kann.
Bin mal gespannt, wie es dann wirklich ist.
CU