Ich weiss nicht wie ich das hinnehmen soll aber vielleicht kennt sich ja wer mit der Rechtslage in Österreich aus.
Alter Thread von adslaktion.enemy.org
Also:
Alle Leistungen, die nach Menge abgerechnet werden, müssen - logischerweise - auch gemessen/gezählt/gewogen/etc. werden. Und da gibt es in Österreich auch ein diesbezügliches Eichgesetz, welches genau vorschreibt, wie die Meßgeräte beschaffen sein müssen, und innerhalb welcher Frist sie nachgeeicht werden müssen. Jede Greißlerwaage, jede Zapfsäule, auch der Stromzähler zuhause werden regelmäßig nachgeeicht.
Nun gibt es aber für Bits und Bytes KEINE eichfähigen Meß-/Zählgeräte. Was auch leicht nachvollziehbar ist, denn wollte AO*censored* mir nachweisen, wieviele Daten ich gedownloaded habe, dann müßte der gesamte Traffic 1 zu 1 nochmals gespeichert werden um dann anhand der gespeicherten Daten mein Downloadvolumen messen zu können. So ein Unterfangen ist vom Ansatz her nicht machbar. Selbstverständlich gibt es Softwarezähler, die den Datenfluß einigermaßen genau schätzen (nicht messen!) können, der Schönheitsfehler daran ist nur, daß diese Schätzung nicht die vom Eichgesetz geforderte Genauigkeit und Reproduzierbarkeit gewährleistet.
Was lernen wir daraus? Etwas, das nicht in der gesetzlich geforderten Genauigkeit gemessen werden kann, muß ist Streitfall wohl auch nicht bezahlt werden. Oder würden wir es akzeptieren, wenn der Tankwart im Brustton der Überzeugung sagt: "Herr Müller, sie haben so circa 35 Liter getankt, das macht also ca. 400.- Schilling" Und ebenso verhält es sich, wenn die Telekomrechnung beeinsprucht wird, weil angeblich das Downloadlimit überschritten worden ist. AO*censored* ist ganz einfach nicht in der Lage vor Gericht die Downloadvolumina eines ihrer Kunden so präzise anzugeben, daß dies auch einen Richter - der hoffentlich das Eichgesetz gut kennt - überzeugen wird. Daher stehen die Chancen gut, wenn die Post was fürs Überschreiten des Downloadlimits haben will, diese Rechnung einfach zu beeinspruchen und es auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Ich bin überzeugt, daß in so einem Fall die Post unterliegen wird, und daher kümmere ich mich auch nicht um mein Downloadvolumen, und ich habe bisher auch noch nie was bezahlen müssen, nachdem ich einmal ein klärendes Gespräch mit einem Fachmann geführt habe.
Abgesehen davon wäre es ja für AO*censored* mehr als schlechte Publicity, würde allseits bekannt werden, daß sie ihre Forderungen auf nichteichfähigen Messungen begründet - denn da gabs doch mal die Geschichte mit dem Bäckerschupfen und die Strafen für die Umgehung des Eichgesetzes sind auch heute nicht ganz ohne.