volumensabfrage - rechtliches

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volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon wm4711 » Di 25 Sep, 2001 18:38

hallo!

wie euch vielleicht bekannt ist spinnen die diversen tools zur abfrage der download/transfervolumina immer wieder.

der "webkeeper" von uta ist ein solches tool und war ende letzten monats nicht erreichbar. damals beschwerte ich mich bei der uta und meinte, ich würde überschrittene volumina, die an tagen auftraten, an denen ich mein volumen nicht überprüfen konnte, nicht bezahlen.


jetzt erhielt ich folgende nachricht (per POST (!)und mail)
<hr>
bezüglich ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen der WebKeeper
zusätzliche Informationen über Ihren Internet account bieten soll. Dieses
Tool ist kein fixer Bestandteil der Internetprodukte und wird unseren Kunden
als kostenloses Zusatzservice angeboten.
Auf Grund von regelmäßig notwendigen Wartungsarbeiten kann es vorkommen,
dass nicht alle Funktionen verfügbar sind, wir sind selbstverständlich
bemüht, diese Wartungsfenster möglichst kurz zu halten.

Um Ihr Transfervolumens überprüfen zu können, gibt es die Möglichkeit,
sogenannte "bandwidth monitor"- Programme zu installieren, diese gibt es von
manchen Anbietern als freeware und können kostenlos aus dem Internet
runtergeladen werden.
<hr>

wie ist das ganze rechtlich zu beurteilen? muss nicht der provider dem kunden die möglichkeit geben, sein verfügbares/bereits überschrittenes volumen zu überprüfen?

grüße

wm
wm4711
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon XP-User » Di 25 Sep, 2001 19:07

Da kann ich ganz klar sagen "NEIN, MUSS ER NICHT"

Da wirst du wohl Pech haben.
XP-User
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon Manuel Capellari » Di 25 Sep, 2001 19:10

ich bin zwar kein jurist, aber meiner meinung nach sitzt der ISP in einem solchen fall am längeren hebel, ich geh mal davon aus, dass die sich rechtlich abgesichert haben ...
Manuel Capellari
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon wm4711 » Di 25 Sep, 2001 20:18

>xp user: Da kann ich ganz klar sagen "NEIN, MUSS ER NICHT"
und warum nicht?

@manuel....davon geh ich leider auch aus....aber hab diesbezüglich noch nix gefunden
wm4711
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon Christian » Di 25 Sep, 2001 20:30

Hmm ... so sicher wäre ich mir da nicht ... wenn Du in dieser Zeit, wo das Ding nicht funzte, ein normales Downloadverhalten, wie an den restlichen Tagen üblich an den Tag gelegt hast, könntest Du glück haben. Wenn Du da natürlich 10 GB geladen hast, dann wirst Du gewaltig Pech haben.

IMHO Muss die UTA irgendwo festhalten, dass es die Pflicht des Users ist, sich ein solches Tool zu installieren und sich selber um die Einhaltung zu kümmern. Wird sicher ein Kleinkrieg ....
Christian
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon Schorsch3 » Di 25 Sep, 2001 20:40

Ja, aber kennt irgendjemand ein funktionsfähiges Tool. Das letzte daß ich getestet hatte hat den Transfer prinzipiell nahezu verdoppelt (???)

Schorsch3
Schorsch3
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon Manuel Capellari » Di 25 Sep, 2001 20:47

>IMHO Muss die UTA irgendwo festhalten,

stimmt, jedoch NUR zu verrechnungszwecken für einen bestimmten zeitraum, d.h. wenn jemand ne reklamation machen will, sollte er die gleich machen und nicht ein paar wochen später, das datenschutzgesetz schreibt nämlich vor solche logs nach einem bestimmten zeitraum zu löschen wenn ich das recht in erinnerung habe


>dass es die Pflicht des Users ist, sich ein solches Tool

naja, pflicht wohl sicher nicht, jedoch gehts darum nach zu weisen wieviel man runter geladen hat ... da fragt sich nur was in einem streitfall glaubwürdiger ist, die logs eines für alles mögliche zertifizierten cisco routers oder die logs eines freeware programms ...

ich fürchte fast ersteres würde hierbei das rennen machen ...
Manuel Capellari
 

RE: volumensabfrage - rechtliches

Beitragvon juergen » So 30 Sep, 2001 10:16

also der DU-Meter (www.dumeter.com) ist zb so ein Tool, hatte das mal drauf aber seit ich bei inode bin brauch ich es nicht mehr weil die 3,5 - 4 gig erreiche ich ohnehin nie im leben.
ciao
jürgen
juergen
 


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