von KonCy » Do 09 Aug, 2001 09:55
jet2web AGB, Punkt 9 Dauer der Vereinbarung, Kündigung, fristlose Auflösung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Bei Online-Anmeldungen ist es eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden, sich binnen angegebener Frist unter Angabe wahrheitsgemäßer Daten registrieren zu lassen. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragspartnern ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
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Sofern der Kunde Verträge hinsichtlich des Leistungspakets "aonspeed" abgeschlossen hat, kann der Kunde den Vertrag zum Schluss eines jeden Werktages unter Einhaltung einer sechstätigen Kündigungsfrist kündigen, wobei die Frist mit Zugang der Kündigung beginnt. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die von "aonspeed" umfassten Dienste können vom Bereitsteller und vom Kunden nur als Gesamtpaket aufgekündigt werden, wobei jedoch der vorhandene Telefonanschluss aufrecht bleibt (es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich anderes), um die Bereitstellung der Sprachtelefondienste gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur Grundversorgung gewährleisten zu können. Bei Vorliegen eines wichtigen Auflösungsgrundes, sei es auch nur hinsichtlich eines Dienstes, kann hingegen das gesamte Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
Ich würde das jetzt als "sechswerktägige" (und nicht einmonatige) Kündigungsfrist deuten...