VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

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Achtung: falls es eine technische Frage oder Beitrag werden soll, dann ist hier die richtige Kategorie fürs "technische Offtopic".

VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Mi 11 Apr, 2018 16:26

Ist eine Videoüberwachung ohne Aufzeichnung (elektrischer Türspion) meldepflichtig? Muss ich diese mit Schildern anzeigen? Bitte keine Vermutungen sondern nur wenn man es glaubt sicher zu wissen. Hilfreich wäre auch eine Quellenangabe..

Danke! :)
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon pc_net » Mi 11 Apr, 2018 16:37

1.) ohne Aufzeichnung keine Meldepflicht
2.) Hinweisschilder jedenfalls notwendig (auch wenn keine Meldepflicht)

https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antwor ... n_Bereich_

die FAQs der datenschutzbehörde sind aber auch leicht mit der suchmaschine des geringsten misstrauens aufzufinden ;)
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Mi 11 Apr, 2018 22:41

DANKE! Das ist ein Super link
(ich hab sehr wohl lang gesucht und den link nicht gefunden, ....die Suchmaschine google zeigt bei den selben Schlüsselwörtern sehr unterschiedliche Ergebnisse zwischen einzelnen Arbeitsplätzen, je nach Haupthematik der Googleanfragen zuvor. deswegen was der eine leicht findet ist dem anderen oft verborgen)

Demnach darf ich im privaten bebauten Grundstück auch aufzeichnen; darf einen öffentlichen Parkplatz vorm Haus mitüberwachen (wie ich das dann kennzeichne frag ich mich gerade, vielleicht stellt der Bürgermeister für mich ein Schild auf?)
Das alles ohne Meldung


Aber was mich echt verwundert. Durch die Beschilderung wird ein Verbrecher dazu angehalten, sich zu vermummen, und die Kamera zu zerstören und die Chance auf Verbrechensaufklärung vermindert oder der Verbrecher sogar eingeladen, denn wo Videoüberwachung da gibts was zu holen! Da brauch ich dann gar keine Kamera installieren. Wer denkt sich sowas aus? :banghead:

und im Haus darf ich auch nur nach Genehmigung aufzeichnen und es muss erst jemand eigebrochen haben, damit ich das überhaupt darf...(triftiger Grund, allgemein gilt nicht) :diabolic:
mit freundlichen Grüßen

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon lordpeng » Do 12 Apr, 2018 10:38

>Demnach darf ich im privaten bebauten Grundstück auch aufzeichnen; darf einen öffentlichen Parkplatz vorm Haus
>mitüberwachen (wie ich das dann kennzeichne frag ich mich gerade,
>vielleicht stellt der Bürgermeister für mich ein Schild auf?)
>Das alles ohne Meldung

kA. was du gelesen hast, aber da steht explizit:

Videoüberwachung im privaten Bereich?
Meldung


Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.


>Da brauch ich dann gar keine Kamera installieren. Wer denkt sich sowas aus?
was mir viel mehr kopfzerbrechen machen würde, ist die tatsache, dass die aufzeichnungsdauer auf 72 stunden beschränkt sein muss um eine rechtlich saubere datenanwendung zu haben, was eine videoüberwachung gerade in kleinbetrieben praktisch uninteressant macht, weil wenn eingebrochen wird

aber du kannst bei der datenschutzbehörde jederzeit anrufen, die ham kompetenten leute dort sitzen - könnt nur sein, dass du derzeit etwas länger in der warteschleife hängst *ggg*
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Fr 13 Apr, 2018 07:39

lordpeng hat geschrieben:kA. was du gelesen hast, aber da steht explizit:

Videoüberwachung im privaten Bereich?
Meldung


Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.




Unter Ausnahmen steht:
Ausnahmen von der Meldepflicht

In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).
Die Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) hat eine Reihe von Ausnahmen geschaffen. Die Standardanwendung SA032 nimmt folgende Videoüberwachungen von der Meldepflicht aus:
A. Bank B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied C. Trafik D. Tankstelle E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger H. Rechenzentren I.]Parkgaragen und -plätze[/b]


Das mit der 72 Stundenregelung würde ich im Falle der Aufzeichnung einer Straftat (bzw. des begründeten Verdachts, dass es eine ist) NICHT einhalten, ich hoffe dass in diesem Fall auf Grund allgemeiner Gesetzeslage die 72 Stundenregelung nicht greift, ansonsten gehört die 72 Stundenregelung dahingehend modifiziert.
Denn der Rechsstaat hebelt sich damit aus.. was man vielleicht angesichts der Einsparungen bei der Justiz und Exekutive als methodisch vermuten könnte. :diabolic:
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon lordpeng » Fr 13 Apr, 2018 11:29

ich bin zwar kein jurist, aber von berufswegen hab ich mich mit der materie in letzter zeit leider etwas intensiver auseinandersetzen müssen und etliche seminare und schulungen besuchen dürfen ...

also aufgrund des von dir erwähnten öffentlichen parkplatzes würde ich in dem fall eher eine meldung machen, als keine meldung zu machen, da es ja nix kostet und keinen wirklichen aufwand dar stellt

Das mit der 72 Stundenregelung würde ich im Falle der Aufzeichnung einer Straftat (bzw. des begründeten Verdachts, dass es eine ist) NICHT einhalten, ich hoffe dass in diesem Fall auf Grund allgemeiner Gesetzeslage die 72 Stundenregelung nicht greift, ansonsten gehört die 72 Stundenregelung dahingehend modifiziert.

warum sollte es ned greifen? gesetz ist gesetz und wenn du ned grad goldverarbeitender betrieb bist kann dir das IMHO zumindest da wo es nicht ausschliesslich dein privatbereich ist (sprich öffentliche parkplätze) zum problem werden ...

zwar hast du vermutlich als privatperson nicht mit strafen bei nichteinhaltung der gesetzlichen auflagen zu rechnen, aber drauf an kommen würd ich's momentan wo alle ganz deppert sind was das thema datenschutz und co betrifft, ned lassen
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Fr 13 Apr, 2018 15:20

Wenn ich weiß dass der Dieb bei der Tat gefilmt wurde, und ich müßte die Aufnahme löschen... das macht keinen Sinn.

Es gibt ja so Bestimmungen dass man ein Rechtsgut zur Wahrung eines höheren Rechtsgutes verletzen darf..
Also bei der wissentlichen Aufzeichnung eines Mordes, dies Aufzeichnung zu löschen da kommt man sicher auch nicht gut weg.

Jedenfalls würde Ichs im Ernstfall drauf ankommen lassen und das Aufzeichnungsmedium ungelöscht den Strafbehörden übergeben.

Mit dem Parkplatz kommt mir auch seltsam vor zumal es sich ja mit der Kennzeichnung auf öffentlichem Grund spießt.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon lordpeng » Fr 13 Apr, 2018 21:39

... und was genau spricht für dich gegen eine meldung? ...
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Fr 13 Apr, 2018 21:51

lordpeng hat geschrieben:... und was genau spricht für dich gegen eine meldung? ...


Wahrscheinlich die Tatsache, dass diese Meldepflicht ab Ende Mail entfallen wird :)
EIDT: Ich kann mir kaum vorstellen, dass die DSB das einfach so genehmigen würde, einen öffentlichen Parkplatz zu überwachen (ist wohl kaum das gelindeste Mittel). Eine Videoüberwachung ist nicht nur meldepflichtig, sondern muss auch vorabgenehmigt werden. Da wird wirklich geprüft, ob das so Sinn macht.
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon jutta » Sa 14 Apr, 2018 08:12

Earny hat geschrieben:Wenn ich weiß dass der Dieb bei der Tat gefilmt wurde, und ich müßte die Aufnahme löschen... das macht keinen Sinn.


Ich glaube auch nicht, dass das Gesetz so gemeint ist. Routineüberwachungsdaten müssen nach 72 Stunden gelöscht werden. Wenn ein Einbruch erfolgt ist, du Anzeige machst und die Daten den Behörden zur Verfügung stellst, wäre ein Löschen genau dieser Daten tatsächlich kontraproduktiv.

Das von Lordpeng erwähnte Problem bei Kleinbetrieben ist eher, dass Einbrecher gerne außerhalb der Betriebszeiten kommen. Nona. Wenn der Einbruch am Freitagabend erfolgt ist und am Montag bemerkt wird, kann es sein, dass die Ü-Daten schon automatisch gelöscht wurden, bevor derjenige, der den Einbruch bemerkt hat, den verständigen konnte, der sich mit der Überwachungskamera, deren Software und dem Script zur automatischen Datenlöschung auskennt. Und automatisiert muss die Datenlöschung erfolgen, weil sie manuell in Kleinbetrieben ohne eigene IT-Abteilung schon gar nicht funktioniert.

// Du kannst es auch so machen, wie die Hausverwaltung von dem Gebäude, in dem mein Chef das Büro hat. Die haben eines Tages vor der Eingangstüre ein Schild angebracht, dass der Bereich videoüberwacht wird und innen im Hausflur ist hoch oben an der Wand eine Kamera montiert. Auf meine telefonische Anfrage, warum die Mieter nicht vorab verständigt wurden, erklärten sie mir, dass das eh nur eine Attrappe zur Abschreckung ist ;-) Spart Strom, Verkabelung, Software, Wartung usw. ^^
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon lordpeng » Sa 14 Apr, 2018 15:13

@derFlo
>Wahrscheinlich die Tatsache, dass diese Meldepflicht ab Ende Mail entfallen wird
wird sie das? das DVR wird hinfällig, aber dass die meldepflicht für videoüberwachungen fällt, halte ich persönlich für ein gerücht, allerdings hört man von 'spezialisten' generell sehr viel widersprüchliches in sachen DSGVO, da ist sehr viel marketing-gewäsch vorbei (die hohen bußgelder sind ein gutes zugpferd um alles mögliche und unmögliche zu verkaufen ...) - ich erinnere mich an eine veranstaltung der WKO welche mit der beschreibung ausgeschrieben wurde 'danach haben sie keine Fragen mehr zur Datenschutzgrundverordnung' - in wahrheit war das eher eine werbeveranstaltung für die firma des vortragenden, welcher nach den ersten 3 sätzen gleich mal gesagt hat, dass er kein jurist ist und seine aussagen als solches nicht rechtsverbindlich sind ... da frag ich mich dann schon was sowas soll

auf der anderen seite gibts von der tüv akademie super empfehlenswerte zertifizierungslehrgänge zum thema DSB und DSGVO, aber auch dort war zum zeitpunkt als ich dort war noch recht viel im unklaren (und das ist noch ned so lang her ...)

zum heutigen Zeitpunkt würde ich eine überwachung melden und gut ist - was nach dem 25. mai passiert wird sich weisen (wie sovieles bei diesem thema ...)

@jutta
>Das von Lordpeng erwähnte Problem bei Kleinbetrieben ist eher, dass Einbrecher gerne außerhalb der Betriebszeiten
>kommen. Nona. Wenn der Einbruch am Freitagabend erfolgt ist und am Montag bemerkt wird, kann es sein,
>dass die Ü-Daten schon automatisch gelöscht wurden, bevor derjenige, der den Einbruch bemerkt hat
genau so ist es ...

>Auf meine telefonische Anfrage, warum die Mieter nicht vorab verständigt wurden,
>erklärten sie mir, dass das eh nur eine Attrappe zur Abschreckung ist ;-) Spart Strom, Verkabelung, Software, Wartung usw
sogar was attrappen betrifft gibts seitens des des gesetzgebers eine regelung, wenn diese in einem betrieb eingesetzt werden und sich mitarbeiter davon beeinträchtigt fühlen - sollte eigentlich hier nicht anders sein ...
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Sa 14 Apr, 2018 18:19

lordpeng hat geschrieben:@derFlo
>Wahrscheinlich die Tatsache, dass diese Meldepflicht ab Ende Mail entfallen wird
wird sie das? das DVR wird hinfällig, aber dass die meldepflicht für videoüberwachungen fällt, halte ich persönlich für ein gerücht


Ja, die Meldepflicht entfällt auch für Videoüberwachungen, vgl. Datenschutzanpassungsgesetz (DSG2018) §§ 12 und 13.
Allfällige sonstige Bedingungen (Aufnahme ins Verarbeitungsregister, eventuelle Datenschutzfolgeabschätzung) bleiben davon unberührt.
Es kann jedenfalls eine Videoaufnahme ohne Vorabgenehmigung (wie es ja bisher war) und auch ohne Meldung (die "Meldung" erfolgt an das eigene Verarbeitungsregister) ab Ende Mai in Betrieb genommen werden.
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon Earny » Mo 16 Apr, 2018 10:16

@Alle: Danke für die interessanten Infos.

Die Gesetzesmaterie ist mehr als unklar, Und wie schon mehrmals geschehen werden auch hier Gesetzesänderung sehr oft als Chance gesehen sich eine goldene Nase zu verdienen.

Gerade was Lord Peng geschrieben hat besätigt mir was ich bei all diesen Dingen mir auch schon lange denke.
Einige Beispiele:
Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz... Zahlreiche mit hoher Strafandrohung mit
Registrierkasse: Da gibts ja heute noch Unklarheiten die selbst durch teure Schulungen nicht ausgemerzt wurden.
Da gabs ja ganz übertriebene Empfehlungen und Interpretationen, die als "must" hingestellt wurden. Und die Anbote ("ab 1000€ und Supportvertrag bist Du dabei" Dann wurde der Umstzungstermin immer weiter prolongiert und zurückgerudert. Hätte ich mir das verspätet angeschafft hätte ich einiges erspart.

Und jetzt die neue Datenschutzverordnung. Wenn an sich die Seiten der WKO durchliest merkt man sofort "sicher ist da gar nix"
und wieder die hohe Strafandrohung mit der Umsetzung. Vieler Veranstaltungen, die eher Werbeveranstaltungen sind, die nicht informieren und den kleinen Gewerbetreibenden, Freiberufler, einladen mit Empfehlungen, nach dem Motto lieber mehr machen als weniger (wo hört das eigentlich auf?). Also wieder eine Beratung über ungelegte Eier,. "Mit 1000 € bist Du dabei" (Beratungskosten-kein Scherz)

Hier wird Rechtsunsicherheit verbreitet um sich an den Kleinbetrieben , die lediglich eine Kundenkartei führen um den Betrieb aufrecht zu halten Grund zu stoßen.
Wie soll der die Löschungspflicht einhalten.. Der Installateur will ja selbst noch nach 10 Jahren wissen, was er bei dem Kunden damals verbaut hat... Wie soll das gehen wenn er alles vorher löschen MUSS!? Das kann auch bei Kunden sein, die sich 10 Jahre nicht mehr gemeldet haben.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon derFlo » Mo 16 Apr, 2018 10:36

Earny hat geschrieben:Hier wird Rechtsunsicherheit verbreitet um sich an den Kleinbetrieben , die lediglich eine Kundenkartei führen um den Betrieb aufrecht zu halten Grund zu stoßen.
Wie soll der die Löschungspflicht einhalten.. Der Installateur will ja selbst noch nach 10 Jahren wissen, was er bei dem Kunden damals verbaut hat... Wie soll das gehen wenn er alles vorher löschen MUSS!? Das kann auch bei Kunden sein, die sich 10 Jahre nicht mehr gemeldet haben.


Ganz so schlimm würde ich das nicht sagen - bei jedem neuen Gesetz hast du im Vergleich zu einem Gesetzeswerk, das schon vollständig ausjuzdiziert wurde, ziemliche Rechtsunsicherheit. Das liegt einfach in der Natur der Sache.
Was die Strafandrohungen betrifft: Eigentlich darfst du jetzt die Daten auch nicht ewig speichern. War nur bisher jedem ziemlich egal, weil die Strafen nicht so tragisch waren ;)
Allgemein kann man sagen, dass es nur vereinzelte Änderungen gibt, der Rest bleibt ähnlich, nur mit höheren Höchststrafen. Allerdings müssen auch diese Strafen verhältnismäßig sein. Bei einem kleinen Installationsbetrieb wirst du also kaum in die 10Mil. € Strafhöhe kommen. Ganz so blöd finde ich die hohen Strafen aber auch wieder nicht, weil jetzt endlich mal Datenschutz wieder mal auf die Tagesordnung kommt (meine subjektive Meinung) mit allen Vo- und Nachteile. Man muss aber auch sagen, dass gerade kleine Unternehmen wohl keine großen Themen mit der DSGVO haben werden, weil sich der Aufwand in Grenzen hält und gerade die WKO eigentlich alles zur Verfügung stellt, was notwendig ist. Es ist aber definitiv mit Auwand verbunden.

Wenn es eine andere gesetzliche Pflicht gibt, warum etwas nicht gelöscht werden soll, dann kann man es auch weiterhin gespeichert haben (beispielsweise für Nachweispflichte, Buchhaltung, etc.).
Danach, und da gib ich dir schon Recht, kann man sich gerade beim dir genannten Beispiel darüber streiten, ob das so Sinn macht. Es kann aber sicherlich auch Fälle geben, in welchen Betroffene aktiv zustimmen, dass Daten länger gespeichert werden. Ohne diese Zustimmung wirds schwierig (abgesehen davon ist ja nicht ausjudiziert, wie lang man Daten auch mit Zustimmung speichern darf).
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Re: VIDEOÜBERWACHUNG in Privaträumen

Beitragvon pc_net » Mo 16 Apr, 2018 11:04

zu deinem Beispiel mit dem Installateur:

es kann hier auch als Wettbewerbsvorteil gesehen werden, wenn der seinerzeitige Installateur noch alte Informationen vorhält, obwohl er sie bereits hätte löschen müssen ... dadurch würde ev. ein anderer Anbieter benachteiligt, weil er ggf. nich so schnell oder gleich günstig aggieren kann ...
oder aber es wird damit dem kunden eine gewisse exklusivität bzw. kostengünstigere leistung vorgegaukelt, die bei einem seriösen vergleich gar nicht halten würde ...

das soll jetzt keinesfalls heißen, dass ich das als nicht gut empfinden würde, da ja eine dauerhafte Geschäfts- bzw. Vertrauensbeziehung auch sehr gut sein kann ... es soll allerdings darstellen, dass es auch einen anderen Blickwinkel auf das Thema geben kann ...

IMHO sind derartige Unterlagen bei Abschluss der Arbeiten dem Kunden zu übergeben und darauf hinzuweisen, dass diese für allfällige spätere Reparaturen/Wartungen durchaus sehr relevant sein können ...
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