Ist eine Videoüberwachung ohne Aufzeichnung (elektrischer Türspion) meldepflichtig? Muss ich diese mit Schildern anzeigen? Bitte keine Vermutungen sondern nur wenn man es glaubt sicher zu wissen. Hilfreich wäre auch eine Quellenangabe..
Danke!
Videoüberwachung im privaten Bereich?
Meldung
Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.
lordpeng hat geschrieben:kA. was du gelesen hast, aber da steht explizit:Videoüberwachung im privaten Bereich?
Meldung
Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden.
Ausnahmen von der Meldepflicht
In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).
Die Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) hat eine Reihe von Ausnahmen geschaffen. Die Standardanwendung SA032 nimmt folgende Videoüberwachungen von der Meldepflicht aus:
A. Bank B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied C. Trafik D. Tankstelle E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger H. Rechenzentren I.]Parkgaragen und -plätze[/b]
Das mit der 72 Stundenregelung würde ich im Falle der Aufzeichnung einer Straftat (bzw. des begründeten Verdachts, dass es eine ist) NICHT einhalten, ich hoffe dass in diesem Fall auf Grund allgemeiner Gesetzeslage die 72 Stundenregelung nicht greift, ansonsten gehört die 72 Stundenregelung dahingehend modifiziert.
lordpeng hat geschrieben:... und was genau spricht für dich gegen eine meldung? ...
Earny hat geschrieben:Wenn ich weiß dass der Dieb bei der Tat gefilmt wurde, und ich müßte die Aufnahme löschen... das macht keinen Sinn.
lordpeng hat geschrieben:@derFlo
>Wahrscheinlich die Tatsache, dass diese Meldepflicht ab Ende Mail entfallen wird
wird sie das? das DVR wird hinfällig, aber dass die meldepflicht für videoüberwachungen fällt, halte ich persönlich für ein gerücht
Earny hat geschrieben:Hier wird Rechtsunsicherheit verbreitet um sich an den Kleinbetrieben , die lediglich eine Kundenkartei führen um den Betrieb aufrecht zu halten Grund zu stoßen.
Wie soll der die Löschungspflicht einhalten.. Der Installateur will ja selbst noch nach 10 Jahren wissen, was er bei dem Kunden damals verbaut hat... Wie soll das gehen wenn er alles vorher löschen MUSS!? Das kann auch bei Kunden sein, die sich 10 Jahre nicht mehr gemeldet haben.
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