https://futurezone.at/netzpolitik/rtr-v ... 02.899.537
...Auch die automatische Trennung der Verbindung von Privatinternetkunden nach 24 Stunden weist die TCK zurück. Hier hat A1 sechs Monate Zeit, den Zeitraum bis zu einer automatischen Trennung der Verbindung auf 31 Tage zu erhöhen.
Auf Wunsch muss A1 seinen Kunden künftig zudem ohne Zusatzkosten eine eigene öffentliche IP Adresse (statt einer mit anderen Teilnehmern geteilten) zuweisen. Bereits eingehobene Entgelte sind rückwirkend bis 30.4.2016 zurückzuzahlen.
A1 kann auch hier noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Diese beiden Punkte sind in einem Bescheid zu finden in dem es anfangs um A1 TV geht.
Siehe Seite 2, Punkte 1.3 und 1.4: https://www.rtr.at/de/tk/R3_16_Bescheid ... M-A1TV.pdf
FĂĽr welche Produkte dĂĽrften diese Verbote gelten? Hoffentlich nicht nur irgendwas mit A1 TV sondern alle Festnetz und und Mobilfunk Internetprodukte? Im Bescheid wird nur im Punkt 1.4 auf Mobilnetz Bezug genommen.
Details zu den zwei obigen Sachen finden sich dann unter:
Seite 19: 2.3 Zur Trennung von IP-Verbindungen nach 24 Stunden
Seite 20: 2.4 Zum Produkt „A1 mobile Dynamic IP“
Sehr ihr da im Bescheid noch andere interessante Aspekte? Und glaubt ihr A1 lässt sich das gefallen?