Hilft ev. beim Rückabwickeln - Zitat aus der Leistungsbeschreibung Sprachtelefondienst Fernsprechanschluss der A1:
Abhängig von den technischen und betrieblichen Möglichkeiten kann die Realisierung des Fernsprechanschlusses auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgen. Die tatsächliche Realisierung auf Basis POTS, auf Basis NGV oder auf Basis GSM ist abhängig von der Bestellung des Kunden und den konkreten örtlichen Gegebenheiten am vom Kunden gewünschten Standort des Fernsprechanschlusses, wobei der Fernsprechanschluss GSM nur subsidiär hergestellt wird. Kann die gewünschte Realisierungsform aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht hergestellt werden, lehnt A1 Telekom Austria die Bestellung des Kunden ab und teilt ihm mit, welche Realisierungsart möglich ist. Wenn die Realisierung auf Basis NGV oder auf Basis GSM erfolgt, wird der Kunde vor Vertragsabschluss außerdem ausdrücklich auf die damit vorhandene Leistungseinschränkung im Vergleich zu einem Fernsprechanschluss POTS hingewiesen.
VoIP = anderer Dienst (andere Leistungsmerkmale) = es wäre Änderungskündigung notwendig = Leistungsstörung => Gewährleistungsbehelfe