WaJoWi hat geschrieben:Starvirus hat geschrieben:Dein Fernseher musste DVB-T können um GIS-Pflichtig zu sein.
Da habe ich etwas anderes in Erinnerung. Früher war es tatsächlich so, dass man die GIS nur zu zahlen hatte wenn man auch empfangen konnte - also ein passender Empfänger vorhanden war.
Ich habe hier eine offizielle Aussage der GIS zu diesem Thema extra eingeholt:
Gerne informieren wir Sie über die Details zur Meldepflicht von Radio- und Fernsehgeräten.
Eine Melde- und Gebührenpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht für alle Rundfunk-Empfangseinrichtungen, unabhängig von Programm und Nutzung. Der Gesetzgeber definiert, dass bereits die "Betriebsbereitschaft" von Rundfunk-Empfangsgeräten für eine Meldepflicht entscheidend ist. (RGG, BGBl. Nr. 159/1999, § 2, Absatz 1).
Für eine Gebührenpflicht spielt es also keine Rolle, ob und welches Programm Sie empfangen. Es genügt, wenn Sie über Geräte verfügen, die einen Empfang ermöglichen. Sofern also in Ihrer Wohnung eine technische Einrichtung zur Verfügung steht, die Ihnen den Empfang von Rundfunk optisch und/oder akustisch ermöglicht, ist Ihre Meldung aufrecht zu halten.
Alle technischen Geräte, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann, bezeichnet das Gesetz als "Rundfunkempfangseinrichtung". Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Ob sie meldepflichtig sind oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob sie Rundfunkkonsum ermöglichen. Deshalb sind auch rundfunktaugliche Computer (z.B. mit TV-Karte) oder sogar ein Staubsauger mit einem eingebauten Radio grundsätzlich meldepflichtig.
Darum sagt auch die GIS klar hast du kein Gerät was dies unterstützt dann musst du auch keine GIS zahlen. Radioempfänger gibt es eine Grauzone in einem bestimmten Fall nämlich Akkubetrieb. Offiziel heißt es wenn ein Gerät hauptsächlich an dem Standort betrieben wird. Nur bei einem akkubetriebenen Radio ist das so eine Sache wo sich auch die GIS schwer tut dies nachzuweisen. Auch was die GIS als Faustregel definiert braucht der Radio eine Steckdose zum Laufen dann ist er GIS-Pflichtig sonst nicht.
Gesetz sagt klar:
Rundfunkempfangseinrichtungen
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Sprich hast du keine Geräte die dies komplett erfüllen hast du keine GIS-Pflicht. Zugegeben das mit der GIS war immer schon sehr schwammig auch mit der Auslegung weil wann ist ein Gerät bereit dazu und was ist wirklich erlaubt.
Ich bin ganz deiner Meinung wer den ORF will soll dafür zahlen und dann bekommt er den Zugang dazu. Darum finde ich die Verschlüsselung sogar gut.
Zum Thema Grundversorgung und UPC naja bin ich immer noch nicht schlau geworden, weil wenn ich nur reines Internet anmelde dann bezahle ich auch nur für diesen Service welchen ich auch konsumieren will. Es gibt gar nicht so wenige reine Netflix/Prime Nutzer die nicht mal im Ansatz ORF schauen wollen.
Der Punkt ist ja der das jeder das Staatsfernsehen mit den "Bildungsauftrag" jeder sehen sollen können.
Wer kein Geld hat wird sowieso befreit.
Naja den Bildungsauftrag erfüllen 2/3 der Sender überhaupt nicht oder wo ist Dancing Stars irgendwo geistig Wertvoll?