AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

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AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon Elbart » Fr 17 Apr, 2015 17:47

Anschluss eingestellt auf "bis zu 18Mbit/s", Kunde erreicht nur 5,4 bis 7,2Mbit/s.
Kunde kündigt außerordentlich, ISP akzeptierte die Kündigung nicht.

Amtsgericht München:
Die Richter gaben dem Kunden Recht. In der Entscheidung verwies das Gericht auf
Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welches dem Kunden ein "Kündigungs-
recht aus wichtigem Grund" einräumt. Der Anbieter könne sich nicht auf die
"bis zu"-Klausel berufen. Diese sei in diesem Fall unwirksam. Zwar seien die
18 MBit/s nicht die generell geschuldete vertragliche Leistung, doch müsse
zumindest zeitweise ein zweistelliger Wert erreicht werden können.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 11887.html

Spannend. :)
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon ANOther » Fr 17 Apr, 2015 18:28

Warum spannend?
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon Viennaboy » Fr 17 Apr, 2015 19:38

Die frage ist halt ob es langsamere Tarife gibt.
Wenn das niederse 16/ 0,50 ist ....
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon Starvirus » Fr 17 Apr, 2015 21:28

Gut wäre es schon wenn sowas nach Österreich überschwapt, aber ist das leider nur DSL. DSL blockt normal jeder Provider ab wenn nicht mindestens 10 mbit zu bekommen sind bei 16 mbit bis zu. Da wird man Gerichtlich nicht wirklich ankönnen und die meisten Provider verkaufen das als Zusatzpaket und sagen, ja gut dann streichen wir das Paket runter.

Bei Mobilfunk wäre die Sache dann sehr spannend, weil da extreme Fanstasiezahlen rumschwirren, was aus mehreren Gründen nie erreicht werden können. Aber es scheitert schon daran das der Konsumentenschutz den Mobilfunkprovidern eine auf die Fingern klopft ein 150 mbit Produkt zu verkaufen mit einem Router der maximal 100 mbit am Ethernetport hat.
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon Viennaboy » Fr 17 Apr, 2015 22:18

https://www.drei.at/portal/de/privat/ta ... ernet/hui/
** Entspricht einer Maximalgeschwindigkeit mit einem LTE-fähigen Tarif eingebucht im LTE-Netz. Die Möglichkeit LTE zu nutzen und die dabei tatsächlich erreichte Geschwindigkeit hängt neben den o. a. Faktoren auch von netzseitiger LTE Verfügbarkeit bzw. vom verwendeten Gerät ab.
:scream:
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon b1nb4sh » Mo 20 Apr, 2015 17:35

Für LTE/HSDP usw.. wird es das nie geben. Da leere Zellen Geld kosten, daher versuchen die Provider Funkzellen immer zu überbuchen, auch wenn es bedeutet, dass alle darunter leiden.
Deswegen, sollte man immer die Testphase eines Vertrages nutzen. Innerhalb von 2 Wochen kann man immer noch zurücktreten. Am Besten man testet automatisiert mit testmy.net die Bandbreite über einen längeren Zeitraum, um den Durschnitt zu erhalten. Die -bis zu- Klausel im Vertrag ist sowieso der Running Gag schlechthin. Bei der nächsten Bewerbung für einen Job gebe ich auch an, dass ich bis zu 100% geben kann :diabolic:
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon wicked_one » Mi 22 Apr, 2015 12:31

b1nb4sh hat geschrieben:Bei der nächsten Bewerbung für einen Job gebe ich auch an, dass ich bis zu 100% geben kann :diabolic:

Keine schlechte idee... :roll:
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon Starvirus » Sa 25 Apr, 2015 21:19

b1nb4sh hat geschrieben: Bei der nächsten Bewerbung für einen Job gebe ich auch an, dass ich bis zu 100% geben kann :diabolic:


Du hast die Servicepauschale vergessen, welche du ja als Jobanwesenheitspauschale definieren könntest. Aber das mit den 100% ist geil, besonders wenn man sich bei der A1 bewirbt :D
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Re: AG-Urteil (D): Zu langsames DSL rechtfertigt Kündigung

Beitragvon b1nb4sh » Mo 27 Apr, 2015 08:59

Starvirus hat geschrieben:
b1nb4sh hat geschrieben: Bei der nächsten Bewerbung für einen Job gebe ich auch an, dass ich bis zu 100% geben kann :diabolic:


Du hast die Servicepauschale vergessen, welche du ja als Jobanwesenheitspauschale definieren könntest. Aber das mit den 100% ist geil, besonders wenn man sich bei der A1 bewirbt :D


Jobanwesenheitspauschale :rotfl: Also ein fettes Grundgehalt ohne Leistung, in etwa so wie in der Politik, GIS, ORF, A1 usw.. :rofl:
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