berndy2001 hat geschrieben:Nein, wenn du einen TV ohne DVB-T Tuner hast und im Versorgungsgebiet bist musst du seit 2012 trotzdem zahlen, da es zumutbar ist, sich einen DVB-T Receiver anzuschaffen.
Kannst du im Gesetzestext nachlesen.
Nein das steht nicht im Gesetzestext. Eine Zwangskonsumierung oder gar die technische Versorgungssicherstellung gibt es nicht. Es heißt:
"Rundfunkempfangseinrichtungen
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."
Ich hab mich sehr lange mit der GIS schon rumgestritten bezüglich dem Thema und hab nur soweit eine Antwort erhalten wie sich die GIS rauslehnen wollte, für meinen Fall bekommt man keine definitive Aussage.
Also die GIS sagt folgendes zu TV, kann ein Gerät Programme ohne Hilfsmittel darstellen, sprich DVB-T /DVB-C/Analog oder ein zertifiziertes Cryptoworks/Irdeto Gerät welches über einen aktiven Satanschluss ist die TV-Abgabe zu entrichten.
Kann das Signal optisch und/oder akustisch durch Drittgeräte einem anderen Gerät übermittelt werden ist man ebenfalls zur TV-Abgabe verpflichtet.
Besonderheit ist hier noch Sky wo hier ein aktives Abonenment reicht, auch wenn man den ORF nicht auf der Karte aktiviert!
Wo ich von der GIS keine Antwort erhalten habe bzw. wird sich ausgeschwiegen ist folgender Fall:
Ich hab einen Sat-Receiver der nicht Cryptoworks/Irdeto-Zertifiziert ist und weder dazu in der Lage ist ein CI-Modul zu lesen oder ich gar eine Karte besitze.
Technisch ist es möglich jedoch nur mit einer Rechtlichen Grauzone mittels Emulation, da dies von Haus aus vom Hersteller nicht vorgesehen ist, ist es eher als Urheberrechtsverletzung zu werten.
Da bekommt man keine Antwort von der Gis bzw. wird hier ausgewichen und gesagt es wird sicher ein Gerät im Haushalt sein mit DVB-T und im Zweifel soll man einfach die gesamte Gebühr bezahlen.