DSL router mit USB-Kabel?

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DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon jutta » Do 22 Aug, 2013 09:46

frage in die runde: ist ein DSL-router bekannt, der fuer die funktion (dh fuer den internet-anschluss) ein USB-kabel benötigt?

ich bin beim "konsument" über folgendes zitat gestolpert: "Nach elf Tagen wurde der Router geliefert, funktionierte aber nicht, weil das mitgelieferte USB-Kabel zu kurz war." [1]

rechtlich geht es darum, ob der rücktritt vom vertrag fristgerecht war, aber das soll das gericht entscheiden. mich interessiert der geheimnisvolle wlan-router mit USB-kabel.

ich kenne nur die uralten alcatel-rochen und zyxel 430 (?) mit usb-anschluss, aber das waren keine router, schon gar keine wlan-router. das vood/tilgin 422 könnte wahlweise auch per usb als einzelplatzmodem betrieben werden, detto die alten siemens santis, die es vor jahren zu entbuendelten uta-anschluessen gab. aber die geraete gibts fast nur mehr im museum.



[1] quelle: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pa ... 8885929377
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon lordpeng » Do 22 Aug, 2013 09:55

ich würde eher von unwissenheit des verfassers ausgehen ...
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon jutta » Do 22 Aug, 2013 10:07

ich ja auch, gepaart mit stille-post-effekt der auftritt, wenn eine ebenso unwissende konsumentin am telefon ihr problem schildert. aber spaetestens vor dem einreichen einer klage wuerde ich halt versuchen, den sachverhalt zu klaeren.
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon WaJoWi » Do 22 Aug, 2013 10:58

Ich glaube auch nicht an ein zu kurzes USB-Kabel. Aber darum geht es letztlich in dem geschilderten Fall nicht, sondern darum ab wann die Rücktrittsfrist von 7 Tagen zu laufen beginnt. Schon bei Vertragsabschluss oder erst mit der Herstellung / Lieferung. Eine durchaus interessante Frage für Konsumenten. Ich wäre jedenfalls auch für Beginn mit der Herstellung. Denn erst dann kann man wirklich wissen worauf man sich eingelassen hat.
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon jutta » Do 22 Aug, 2013 11:35

dagegen spricht aber der klare wortlaut des § 5e KSchG: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 27791.html
und in § 5f wird ergänzt, dass in fällen, wo *vereinbarungsgemäß* innerhalb von 7 tagen mit der leistung begonnen wird, kein rücktrittsrecht besteht.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 27792.html

das ist auch logisch, denn das rücktrittsrecht im fernabsatzgeschäft soll nur vor übereilung schützten (dh, wenn ich am telefon überrumpelt werde oder in der ersten begeisterung unüberlegt auf "bestellen" klicke). für unzufriedenheit mit dem produkt oder der dienstleistung gibt es das gewährleistungsrecht.
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon WaJoWi » Do 22 Aug, 2013 15:12

Und das ist dem 'Konsument'-Team nicht bekannt? Denn es steht da ja zu lesen "dass der Breitbandanschluss ohne Router nicht funktionieren konnte. Die Frist habe daher erst mit dessen Lieferung begonnen und der Rücktritt war folglich zeitgerecht."

Bei den "bis zu" Verträgen die es heute gibt, würde ein Rücktrittsrecht nach der Herstellung nur fair sein weil man ja nicht wirklich weiß was man da bekommt.

Wäre interessant wie die Sache ausgeht und was nun tatsächlich zutrifft. Vielleicht hat da jemand die Möglichkeit das zu verfolgen und hier zu posten?
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon Colazivi » Do 22 Aug, 2013 17:02

Naja, vereinbarungsgemäß konnten die erst ab der Lieferung des Routers die Dienstleistungserbringung beginnen. Das fällt also wohl mal weg, abgesehen davon, dass das ausdrücklich vereinbart sein müsste. Im Nachhinein zu sagen: "Jo, wir haben halt schon binnen 7 Tagen angefangen" obwohl in sämtlichen mir bekannten AGB der St. Nimmerleinstag steht, reicht nicht ;)

Wenn man mal von der Belehrungspflicht absieht, verstehe ich die Argumentation des Konsument schon. Bei einem Vertrag über einen Internetzugang hat man einen Mischvertrag: Einerseits liefert man eine Ware (den Router), andererseits liefert man eine Dienstleistung. Vom Sinn des Gesetzes her würde ich auch sagen, dass hier ein Rücktritt noch zulässig ist, da man diese ohne die "Ware" ja gar nicht nützen kann.
Die Frist ab Vertragsschluss zielte wohl ziemlich eindeutig nur auf reine Dienstleistungen (z.B.: Beratungen, Ahnenforschung, Horoskop-Vorlesen, ...), die eben entweder schon vollständig ausgeführt wurden oder bereits (obwohl nicht ausdrücklich vereinbart) laufen könnten.

Interessant wäre aber, was die wirklich mit "zu kurzem USB Kabel" meinen. Wenn das echt der Grund ist, verstehe ich Teletronic nicht. *Den* Kunden lässt wahrscheinlich jede andere Firma mit Handkuss ziehen.
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon jutta » Do 22 Aug, 2013 17:51

das mit dem gemischten vertrag und dem router als warenlieferung ist ein interessantes argument. ganz kaufe ich es dir aber nicht ab, da der router ja nicht gekauft wird (jedenfalls bei den ueblichen ispa-adsl-anschluessen nicht). der router wird vom provider auf vertragsdauer zur verfuegung gestellt. dass es sich bei der heutigen hardware kaum mehr auszahlt, sie nach vertragsende wieder einzusammeln, ändert daran nichts.

der hauptteil des vertrags besteht jedenfalls in der dienstleistung, von der ein teil auch schon erbracht wurde (bestellung an die ta weiterleiten, anschluss einrichten)

selbst wenn tatsächlich ein defekter router oder ein router mit einem falschen kabel geliefert wurde, ist das ein behebbarer mangel. normal ruft man an und sagt "da fehlt ein kabel" oder "der router funktioniert nicht" und das gerät wird ausgetauscht. umöglichkeit, wie in dem pressetext behauptet wird, würde vorliegen, wenn der provider den router nicht austauschen kann, weil es keine geeigneten router auf lager gibt. (bei einem standard-router von der ta unwahrscheinlich). zurücktreten oder ausserordentlich kündigen kann ich auch, wenn der provider auf die reklamation nicht reagiert. dann ist das aber ein ganz anderer vertragsauflösungsgrund als § 5 KSchG und dann bin ich auch nicht an die 7-tagesfrist gebunden.

zum "ziehen lassen": ich hab das gefühl, dass da in wirklichkeit etwas anderes dahinter steht als ein falsch beigelegtes kabel. (günstigeres angebot, wohnungswechsel, whatever. das erleben wir hier im forum ja immer wieder.)
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon Colazivi » Do 22 Aug, 2013 18:07

der hauptteil des vertrags besteht jedenfalls in der dienstleistung, von der ein teil auch schon erbracht wurde (bestellung an die ta weiterleiten, anschluss einrichten)


Schon, aber auch der Verkäufer hat schon einen Teil seines Vertrages erfüllt (Verpacken, zuschicken und anschließend die Retournahme), auf dessen Kosten er sitzenbleibt, wenn der Käufer zurücktritt.

Natürlich gibt es auch Gegenargumente dagegen, etwa dass der Router bei Defekt unabhängig von Gewährleistungsfristen einfach kostenlos ausgetauscht wird, aber im Kern geht es meiner Meinung nach darum, dass man von der Dienstleistung gar nichts haben kann, bevor der Router da ist. Deshalb ist der Dienstleister da nicht schutzwürdiger als der Konsument.

Wenn Teletronic die Kundin nicht doch noch ziehen lässt, geht's ja vielleicht bis zum EuGH, der das dann klärt. Interessant wäre es, aber ich fürchte, dort zieht dann doch noch früher oder später die Vernunft ein ;)
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon jutta » Fr 23 Aug, 2013 07:10

> Deshalb ist der Dienstleister da nicht schutzwürdiger als der Konsument.

ich versteh das argument, aber dazu müsste imo zunächst das gesetz geändert werden. und dann wäre es dennoch inkonsistent, denn bei warensendungen wird argumentiert, dass ich mir die ware beim kauf im geschäft vor vertragsabschluss anschauen kann, im versandhandel jedoch nicht - daher grosszügige rücktrittsregelung incl. ersatz der versandkosten.

bei dienstleistungen kann ich mir vor vertragsabschluss im geschäft nicht mehr anschauen als im online-shop. du hättest dann aber die lustige rechtslage, dass man ohne angabe eines grundes zurücktreten kann, wenn man den internetanschluss online bestellt hat, aber nicht zurücktreten kann, wenn man ihn im a1 shop oder upc shop oder beim edv-händler bestellt hat.

//ps: aber eigentlich wollte ich hier die technik diskutieren und nicht die rechtsfragen.
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon zid » Fr 23 Aug, 2013 16:48

liebe leute,

hatte es grad unlängst mit der hl von teletronic zu tun, weil eine bekannte grad am überlegen ist, sich blizznet zu nehmen. der junge am andren ende war wirklich *sehr* aufgeweckt und hat mir alles genau aufgedröselt (selten sowas erlebt, der hat gredet wie ein wasserfall, ein hochgenuß :)):

- das cpe is ein fibermodem ohne routing funktionen und mit 8 lan-ports.

- portaufteilung: 4x iptv, 2x voip, 2x data

- adreßbezug erfolgt über dhcp. bei produkten unter 50 Mbps bekommt man eine quasistatische (mac registrierung), öffentliche ip, ab 50 Mbps gibts 2.

- es gibt bei teletronic höchstens auf kundenwunsch eine firewall. wird wahrscheinlich kostenpflichtig sein, da hab ich vergessen nachzufragen. der wasserfall am andren ende, eh schon wissen... ;)

- will ein kunde mit mehr als 2 geräten ins inet, dann braucht er auf alle fälle einen maskierenden router, und da gibts 2 möglichkeiten:
i.
er kauft sich sein lieblingsspielzeug am freien markt und konfiguriert es.
ii.
er mietet oder kauft ein gerät bei teletronic. diese geräte sind bereits vorkonfiguriert, ein locking in irgendeiner form gibt es nicht.
aktuell werden von teletronic 2 geräte von tp-link verwendet (beide unterstützen openwrt und ddwrt):
TL-WR841ND
TL-WR1043ND

- und dann gibts noch usb-sticks fürs wlan, auch von tp-link.
womit wir wieder beim thema wären: möglicherweise gehts hier nicht um ein usb-kabel, sondern um einen usb-stick, und der ist dame zu kurz...

- bei nicht entbündelten xdsl-anschlüssen werden die geräte der ta (tg788, pire) eingesetzt. und da umfaßt der lieferumfang ein 2, 3m langes patchkabel.

ingesamt versteh ich eure rechtliche diskussion nicht ganz. die 7d-regelung soll vor unüberlegten spontanhandlungen ("finger auf der maus is schneller als das hirnkastl") schützen, und das wars dann auch schon. und wenn der anschluß der dame sich z.b. im erdgeschoß befindet, der rechner aber im 5. stock steht, dann gehört die interne raumplanung samt nebengeräuschen der dame und net dem provider. steht in jeder agb/lb.

lg
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon WaJoWi » Sa 24 Aug, 2013 09:21

Danke für die Erklärung. Aber was kann bei einem USB-Stick zu kurz sein? Oder meinst du / sie, dass die Reichweite zu kurz ist und sie keinen WLAN-Empfang hat?
Bild

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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon zid » Sa 24 Aug, 2013 13:20

hallo wajowi,

die bermerkung mit dem zu kurzen usb-stick war als kleiner scherz gedacht, hab nur ein smiley vergessen... ;)
egal. in dem artikel, auf den jutta in ihrem ersten post verwiesen hat, ist von einem "DSL-Breitbandanschluss" die rede. und da teletronic nicht entbündelt, handelt es sich bei dem sog. "WLAN-Router" um ein tg788 oder ein pire der ta. und bei diesen geräten gibts kein "mitgeliefertes USB-Kabel".
wirklich "hochinteressant" ist diese aussage:
"...funktionierte aber nicht, weil das mitgelieferte USB-Kabel zu kurz war..."
wir halten diese wertvolle naturwissenschaftliche erkenntnis für die nachwelt als 1. moser'sches theorem fest. selbst auf die gefahr hin, daß sich der jürgen moser (das "m" im "kam theorem") 3x im grab umdreht.

1. moser'sches theorem:
ab sofort hängt die stabilität einer sync eines dsl-modems (bei gegebener bandbreite) von der länge eines nicht mitgelieferten usb-kabels ab. :D

man munkelt, daß sich fr. moser aktuell mit der frage beschäftigt, ob sich die aussage des 1. moser'schen theorems auf beliebige, nicht mitgelieferte kabel ausdehnen läßt. i.e. muß das nicht mitgelieferte kabel unbedingt ein usb-kabel sein, oder kann man eben beliebige kabel nicht mitliefern, um diese effekte zu erziehlen? :D

lg
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Re: DSL router mit USB-Kabel?

Beitragvon Chas » Mi 18 Sep, 2013 12:55

Also ich kenne einige Menschen, für die jedes Kabel, dass mit dem PC verbunden wird, automatisch entweder Strom oder USB ist :)
Gruß Chas
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