YxTerWd hat geschrieben:Das stimmt schon, aber so etwas kann man vertraglich ausschließen. Ob das dann vor Gericht hält ist eine andere Sache.
Gutes Beispiel ist z.B. die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Teilweise waren diese auf 2 Jahre begrenzt (in juristischen Kreise gab es immer schon Zweifel das so etwas halten kann), aber erst durch das OGH-Urteil wurde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben. Ich will nicht wissen wie viele Gutscheine entsorgt wurden, noch gültig wären. Und so wird das auch bei der "bis zu" Klausel sein, vielleicht erbarmt sich ja mal die AK ...
YxTerWd hat geschrieben:Naja, ich glaube die "bis zu" Formulierung in Verträgen funktioniert nur, weil bisher keiner vor Gericht gegangen ist und es bis zum OGH durchgefochten hat. Und ich glaube auch nicht das das Bestand hätte, ...
Sette hat geschrieben: Also, wenn Produkte mit "bis zu 2" "bis zu 4" "bis zu 6" "bis zu 8" gestaffelt angeboten werden, sollte die Geschwindigkeit des schnelleren schon über der Geschwindigkeit des nächstlangsameren liegen, odrrr?
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Sette hat geschrieben:Und wenn gesagt wird, "bis zu 6" ist möglich und ich schließe den Vertrag ab und es stellt sich heraus, dass "bis zu 6" technisch nicht möglich ist, will ich velleicht nicht automatisch einen "bis zu 4 " Vertrag haben, sondern alternativen prüfen. Danach kann ich immer noch den "bis zu 4" abschließen, erwarte dann aber auch "mehr als 2, bis zu 4" - oder erwarte ich da zu viel logischen Menschenverstand?
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