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Kein Techniker der Welt würde jedoch so etwas tun.
Und die stolz verlinkten RFCs, göttlich. Ob der werte Verfasser der ersten Stellungnahme die auch gelesen hat?
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Es ist absolut unüblich für einen Webhost eine IP Adresse zu verwenden die auf .255 endet. Wir hatten auch noch nie eine Kundenanfrage diesbezüglich.
Jetzt würde mich doch interessieren, wann diese zweite Stellungnahme geschrieben wurde. Falls es nach Februar 2012 war, wäre das eine glatte Lüge.
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Somit ist die Nichtverfügbarkeit von Webseiten mit der Endadresse .255 vom Anschluss des Beschwerdeführers aus jedenfalls als ein Gewährleistungsansprüche des Nutzers begründender Mangel der seitens UPC im konkreten Fall erbrachten Leistung anzusehen.
WaJoWi hat geschrieben:Und hat UPC diesem Vergleich zugestimmt?
Anscheinend nicht.
Und ja, schon interessant wie UPC sich diesen Bug in den Modems wider besseren Wissens als eigene Schutzmaßnahme auf die Fahnen heftet.