Guten Morgen
Ich richte mich heute mit einem nicht ganz alltäglichen Thema an euch und zwar möchte ich gerne wissen, ob es möglich ist, Nachweisen zu können, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt mit seinem Handy, in einer bestimmten Funkzelle eingebucht war.
Die ganze Geschichte zu erzählen, würde den zeitliche Rahmen sprengen, aber um konkreter zu werden; Ich habe eine Anzeige bekommen, in der mir vorgeworfen wird, dass ich mich am 17.03.2012 (ungefähr 5 Uhr früh) in Graz aufgehalten haben soll. Nun war ich aber zu dem besagten Zeitpunkt in Lannach und mein Handy war eingeschaltet und eingebucht.
Ist es nun möglich den Nachweis zu erbringen, dass sich mein Handy zu dieser Zeit in einer Funkzelle in Lannach befand?