Da ich drei Wochen nichts von UPC gehört habe, habe ich am Dienstag wieder nachgefragt und gestern dann folgende Antwort erhalten:
Das Chello verwendet ein Class C Netzwerk.
In einem so genannten Class C Netzwerk sind 256 IP Adressen enthalten.
Beginnend bei 0, welche die Netzgrenze ist, die nicht geroutet werden kann da diese die Adresse des Routers ist (bei uns das Gateway). Das Netz Endet mit einer .255 welche die Sogenannte Broadcast IP ist.
Ein Broadcast wird in einem Computernetz vorwiegend verwendet, wenn die Adresse des Empfängers der Nachricht noch unbekannt ist. Ein Beispiel dafür sind die Protokolle ARP und DHCP.
Um zu verhindern dass in diesem WAN alle Kunde gesamten Anfragen aller Modems und DHCP Offers bekommt, ist ein Block von IPs mit der Endung .255 notwendig. Eine Ausnahme oder eine gesamte andere Regelung kann nicht getroffen werden.
Den Text kennen wir schon.
Ich starte also noch einen Versuch der (Auf)klärung und habe folgendes geantwortet:
vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterung. Allerdings müssen Sie mir Broadcast nicht erklären. Zudem ist das im vorliegen Fall auch nicht zutreffend. Denn Broadcastadressen betreffen nur das jeweilige Subnetz und können je nach Subnetz auch völlig unterschiedlich sein (nicht nur .255). Da sich die erwähnte, von mir nicht erreichbare Seite außerhalb des UPC-Netzes befindet, müsste UPC als Provider auch diese Anfrage ordnungsgemäß an das Zielnetz weiter routen. Erst das Zielnetz hat dann über die Akzeptanz der Anfrage zu entscheiden - sicher aber nicht UPC!
Zudem wurde mir in Ihrer ersten Antwort ja bestätigt, dass die Seite von Ihnen erreichbar ist (oder verwendet UPC nicht sein eigenes Netz?). Außerdem sind offensichtlich nicht alle UPC-Anschlüsse von dieser "Sperre" betroffen, da (nachweislich!) von meinem Arbeitsplatz und auch bei einem Kollegen von seinem privaten Anschluss (beide natürlich auch UPC-Anschlüsse) die Seite problemlos erreichbar ist. Von wegen "es gibt keine Ausnahmen von der Regel".
Ob UPC in seinem Netz .255 als Broadcast verwendet und diese sperrt tangiert mich nicht, sehr wohl jedoch, dass Anfragen an Fremdnetze zum Teil gesperrt werden. Dieses Vorgehen kennt man sonst nur aus diktatorischen Ländern. Auch geht diese Leistungseinschränkung mit keinem Wort aus AGB oder LB hervor.
Daher fordere ich Sie (UPC) erneut auf, die bestellte und bezahlte Leistung zu erbringen und diese Fehlkonfiguration ihn Ihrem Netz endlich zu beseitigen.
Ja, ich weiĂź: das ist vermutlich ein vergeblicher Versuch. Aber manchmal geht es auch mir noch ums Prinzip...