chris87 hat geschrieben:Die Leitung gehört bis zur Telefondose der A1 und wenn dort ein Fehler Auftritt ist dies ein Fehler von A1
Du willst dich doch nur in Sachen Kosten abputzen, unabhängig davon, dass dem eben nicht so ist: Die Leitung rund um die Telefondose gehört nämlich genau dir.
Für unseren Hausanschluss mussten wir übrigens Mitte der 80er - als die das Telefonnetz noch von der "Post" betrieben wurde und das Firmen-Konstrukt eine staatliche Behörde war - sogar das Erdkabel bis zum nächsten Ortsverteiler selbst kaufen und verlegen, inkl. ca. 50 m Grabung
Wenn tatsächlich damals vor 20 Jahren etwas falsch gemacht wurde, dann hättest es damals reklamieren müssen. Genau jetzt nachdem du eine Rechnung nicht bezahlen möchtest, erst nachher in der Vergangenheit herumzugraben und genau das auszugraben, damit lässt dich sowieso jeder abblitzen
Durch die vielen Jahre ists für Gewährleistung etc. sowieso schon zu spät.
Du weißt ja auch nicht einmal, was genau das Problem an deiner Dose war. Wie willst du es eben nicht wissen, gleichzeitig aber schon wissen, dass jemand anderer daran schuld sein soll?
Einer meiner Nachbarn hatte das selbe Problem: DSL nur mit wackligen 1 Mbit. Ein Techniker hat dann einen verbogenen Kontakt innerhalb der Telefondose festgestellt. Seit dem Austausch der Dose gibts nun ein Vielfaches der Bandbreite.
Wie willst du ausschließen, dass bei dir das selbe Probelm auftat? Ein Kontakt-Verbieger entsteht nämlich zB immer dann, wenn jemand ein Gerät an die Telefondose ansteckt und gleichzeitig das Schicksal es so will.
Führen wir mal deine Gedanken fort:
Deine Dose gehört alleinig der A1/TA. Durch unvorsichtiges Anstecken eines Geräts wurde ein Kontakt vor Jahren verbogen --> die Dose ist faktisch kaputt, und zumindest für DSL völlig ungeeignet.
Du hättest so fremdes A1/TA Eigentum zerstört, weshalb dir die Reparatur in Rechnung gestellt wird. Eigentlich solltest du froh sein, dass dir nur die Reparatur alleinige, und nicht etwaige Straf- und Schadenskosten berechnet werden.
Alles klar?