Lythronix hat geschrieben:Jetzt meine Frage, kann man unter diesen Umständen vl. eine Kündigung argumentieren, da die bestellte und bezahlte Leistung (Internet, Fernsehen und Telefon) nicht erbracht wird?
Danke und lg,
Silvio
Schon ein bißchen frech, dass du dich über etwas aufregst was auf deinen Wunsch durchgeführt wurde.
Ausserordentlich Kündigen kannst du nicht, da der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Wandeln geht auch nicht, weil kein Mangel vorliegt den die TA nicht behebt bzw. nicht zu beheben versucht (Es liegt gar keiner vor bei dir). Vertrag wegen Geschäftsirrtum etc. auflösen kannst du auch nicht, weil auch dieser nicht vorliegt. Da hätte man dir beim Verkaufsgespräch direkt sagen müssen "Sie haben immer 8MBit zum surfen etc.", hier hängt es dann aber auch davon ab ob dir der Richter glaubt und wegen in Summe 5x 29 Euro wirst du nicht vor Gericht gehen.
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Lythronix hat geschrieben:jutta hat geschrieben:> wenn dein vertrag auf 8 mbit lautet und du weniger bekommst, kannst du ohnehin preisminderung oder wandlung (dh in der praxis kuendigung) geltend machen. wenn dein vertrag auf "bis zu 8 mbit" lautet, dann kriegst du genau das, was du bezahlst.
Wie funktioniert das? TA hat ja in der Leistungsbeschreibung stehen, dass sie mindestens 265/64kbit liefern müssen und das tun sie ja.
Wenn du genau liest, dann hat jutta dir grad aufgezeigt warum du auf dem Holzweg bist. Im ersten Satz spricht sie von auf 8 MBit und im zweiten auf "bis zu 8 MBit". Dein Vertrag lautet auf "bis zu 8 MBit".
lg
Siegi