Rufnummernmitnahme

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Rufnummernmitnahme

Beitragvon andvol » Di 27 Apr, 2010 17:14

Kurze Erklärung:

Mein A1 Vertrag läuft noch bis 06.10.2010
Es besteht ja eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das heißt, meine Kündigung müsste bei A1 spätestens am 06.07.2010 eingehen.
Ich möchte aber unbedingt meine Nummer zum neuen Provider (wahrscheinlich Drei) mit nehmen.
Den Vertrag beim neuen Provider werde ich natürlich erst kurz vor dem 06.10.2010 abschließen (will ja nicht doppelt zahlen).
Die NÜVI gilt ja nur zwei/drei Wochen. Das heißt ich werde sie etwa Ende September anfordern.

Meine Frage ist nun ob das so funktioniert? Immerhin fordere ich die NÜVI ja erst 2 1/2 Monate nach der Kündigung an. Nicht das A1 dann sagt es geht nach der Kündigung nichts mehr.

Hat da schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

mfg
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitragvon Mortuus » Mi 28 Apr, 2010 06:56

A1 kündigte meinen Vertrag automatisch mit der Rufnummernmitnahme ohne lästige Fristen (bzw 1-2 Wochen glaube ich). Ob das noch so gehandhabt wird solltest du direkt bei A1 erfragen können.
In diesem Fall holst du dir einfach deinen 3-Vertrag und forderst die NÜVI an bei A1 (sicherheitshalber erst nach dem 6.10.). Damit lässt du die Nummer portieren und danach wirst du von A1 vor die Wahl gestellt: entweder Vertrag endet mit der Nummernportierung oder du verlängerst den Vertrag und bekommst dann eine neue Nummer dafür zugeordnet.
Es ist also nicht notwendig vor der Portierung den Vertrag zu kündigen, sodass dann im schlimmsten Fall die Nummer verloren geht. Aber wie gesagt, ob das noch so ist weiß ich nicht mit Sicherheit, ich nehms aber an.
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Re: Rufnummernmitnahme

Beitragvon andvol » Mi 28 Apr, 2010 08:31

Mortuus hat geschrieben:A1 kündigte meinen Vertrag automatisch mit der Rufnummernmitnahme ohne lästige Fristen (bzw 1-2 Wochen glaube ich). Ob das noch so gehandhabt wird solltest du direkt bei A1 erfragen können.
In diesem Fall holst du dir einfach deinen 3-Vertrag und forderst die NÜVI an bei A1 (sicherheitshalber erst nach dem 6.10.). Damit lässt du die Nummer portieren und danach wirst du von A1 vor die Wahl gestellt: entweder Vertrag endet mit der Nummernportierung oder du verlängerst den Vertrag und bekommst dann eine neue Nummer dafür zugeordnet.
Es ist also nicht notwendig vor der Portierung den Vertrag zu kündigen, sodass dann im schlimmsten Fall die Nummer verloren geht. Aber wie gesagt, ob das noch so ist weiß ich nicht mit Sicherheit, ich nehms aber an.

Das hilft mir schon sehr weiter und klingt auch sehr gut.
Danke!

mfg
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