Der größte Streitpunkt ist eher wie groß der Schutzkreis um das CO ist... Ich glaub da wird man sich jetzt noch länger unterhalten.
Was verstehst du da unter Schutzkreis und worĂĽber sollte man da noch streiten?
Jede ARU darf halt nur beschränkt die Frequenzen kleiner 2 MHz nutzen, um nicht die ADSL/2+ Verbindungen zu stören, bzw. es werden dann halt die Sendepegel stark reduziert.
So hab ich das jedenfalls aus den Dokumenten herausgelesen.
Weiters werden max. Verbindungen bis max. 700m Leitungslänge realisiert (bei mir is es vermutlich ein Grenzfall, die 610 meter sind nämlich nur bis zum Anschlusspunkt im Haus).
Über größere Reichweiten macht VDSL2 sowieso nicht viel Sinn.
edit:
Aus dem Dokument:
VDSL2 aus der Vermittlungsstelle ohne PSD Shaping:
– Einschränkung der Reichweite auf max. 8,7 dB.
edit2:
Andersrum wieder interessant:
2.2 Mindestabstand zwischen CO und abgesetzten Standorte
Die Planungsrichtlinien für VDSL2 in abgesetzten DSLAMs gestatten Shelterentfernunge (zwischen HV und Shelter) von mindestens 2 km. Das Rückschleifen von VDSL2-Systemen in ein und demselben Kabelstrang in Richtung HV ist nicht zulässig.
Also die 2 Kilometer haben wir in Villach-West eher nicht (siehe die von mir übermittelten Koordinaten im Vergleich zum Wählamt Villach West).