inode xdsl: Teilen einer Internetverbindung?

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inode xdsl: Teilen einer Internetverbindung?

Beitragvon pixy » Fr 13 Feb, 2009 11:29

Hallo,
wir haben hier im Haus ein inode xdsl Privat Produkt mit Mehrplatzfähigkeit. Es wird geschäfltich genutzt. Im Haus ist eine nette Mieterin, der wir gerne einen kostenlosen Internetzugang damit ermöglich würden. Technisch wäre es ja kein Problem, aber wie sieht das rechtlich aus, zB wenn die Mieterin dann auf Teufel komm raus p2p nutzt und erwischt wird? Sind wir dann dafür haftbar oder kann/soll man sich da irgendwie vertraglich absichern?

@Jutta: Mir ist klar, hier wird keine Rechtsberatung angeboten, eine solche suche ich auch gar nicht. Ich möchte nur gerne wissen, wie sowas im Normalfall gehandhabt wird. zB wenn ich ein Auto herborge, ist der Fahrer ja auch für seine Unfälle selbst zuständig, hier wird es doch sicher auch was vergleichbares geben, oder?
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Beitragvon wicked_one » Fr 13 Feb, 2009 11:41

Ich wĂĽrde Laienhaft sagen: Haftbar ist der Anschlussinhaber, bis dieser die Schuld wem anderen anlasten kann.
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

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Re: inode xdsl: Teilen einer Internetverbindung?

Beitragvon puersti » Fr 13 Feb, 2009 11:44

pixy hat geschrieben:wenn ich ein Auto herborge, ist der Fahrer ja auch für seine Unfälle selbst zuständig


Nicht ganz: Wenn der Fahrer keine FĂĽhrerschein hat oder er bei der Ăśbergabe offensichtlich nicht in einem fahrtauglichen Zustand ist, bist Du das "arme Schwein". Und bei einem Unfall zahlt _Deine_ Haftpflichtversicherung (welche ja an das Fahrzeug gebunden ist).
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Beitragvon jutta » Fr 13 Feb, 2009 11:53

fuer schaeden und sonstige rechtswidrigkeiten ist der verursacher oder die verursacherin verantwortlich (also die nachbarin). vertraglich - gegenueber dem provider, ist der anschlussinhaber verantwortlich.

in der praxis funktionieren solche gemeinschaftsanschluesse problemlos, wenn man vorher bespricht, welche nutzung geplant ist (dauer-filesharing hat ja zb auch den effekt, dass die uebrigen kaum mehr sinnvoll surfen und schon gar nicht online spielen oder telefonieren koennen) und wenn man einander vertrauen kann.
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Beitragvon radditz » Fr 13 Feb, 2009 12:39

Entweder richtest du einen Router so ein, dass sie nur HTTP(S), FTP, POP3, IMAP, SMTP nutzen kann, oder du machst einen Vertrag mit ihr. Beim Vertrag hättest du aber das Problem, dass du vermutlich gegen die Nutzungsbedingungen des Providers verstost, weil dieser meistens darin festlegt, dass eine Unter"vermietung" verboten ist.

Ein guter Tipp wäre dann übrigens das mitprotokollieren, wann die Nachbarin online ist (aber wirklich nur die Zeiten, mehr nicht - IMHO machen das manche Router automatisch).

Und wichtig ist, dass du die Nachbarin darüber aufklärst, dass
1. nichts im Internet ohne Konsequenzen bleibt (auf gut deutsch: das Internet ist kein rechtsfreies Gebiet. Wenn sie im Internet was kauft, dann is es gekauft [mal abgesehen vom RĂĽckgaberecht]).
2. Dass mitprotokolliert wird, wann sie online ist
3. Dass sie nix illegales machen soll etc...
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