Die Zahnarztkosten sind meines Wissens nach außergewöhnliche Belastungen, für welche ein Selbstbehalt zu bezahlen ist.
Der Selbstbehalt dürfte ungefähr 10 % des Jahreseinkommens betragen, weshalb Zahnarztkosten bei einem Durchschnittsverdiener schon sehr hoch sein müssen, um überhaupt irgendwie steuerwirksam zu werden.
Eine Wohnungs-Renovierung hingegen dürfte zu den Topf-Sonderausgaben zählen. Das heißt so viel, als dass diese nur bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden können, und innerhalb dieses Höchstbetrags auch nur zu einem Viertel steuerwirksam geltend gemacht werden können.
Aber ganz egal, ob man ein Pendlerpauschale oder sonst irgend eine Ausgabe meldet - im Endeffekt vermindern diese stets nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Nach deren Verminderung wird die Lohnsteuer neu berechnet, wodurch sich dann eine Steuergutschrift ergibt, welche man zurück überwiesen erhält.
Zahlt man schon sowieso keine Lohnsteuer (zB da das Jahresbruttoeinkommen abzgl. den SV-Versicherungsbeiträgen weniger als 10.000 Euro ausmacht) wird man deshalb auch nichts von der bezahlen Steuer zurück erhalten.
Denn weniger als nichts kann man nicht bezahlen.
Eine Ausnahme ist hier zwar die sog. Negativ-Steuer, die es seit ein paar Jahren gibt, und auch Personen mit niedrigem Einkommen, die sowieso steuerbefreit sind, um die 30 Euro pro Jahr bringen wird.
Aber pssst ... wenn sich diese zu viele Personen holen werden die Staatsausgaben noch höher und das Defizit größer
Der Themen-Eröffner sollte sich mit seiner Frage lieber an sein Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Ohne, dass er uns hier zumindest sein Einkommen (Höhe und Art) schildert, wird man ihm nämlich nicht helfen können ...