dali hat geschrieben:... Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
wicked_one hat geschrieben:bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ich liese jetzt mit mir darüber streiten ob der Vertragsabschluss bei der Bestellung zustande kam oder bei Erstinbetriebnahme. …
Bender hat geschrieben:Bei TA ist es die Freischaltung, also die tatsächlich gegebene Nutzbarkeit des (jeweiligen) Dienstes, die den Fristbeginn definiert.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Telekom Austria kommt
durch Bestellung des Kunden und durch Annahme der Telekom Austria zustande.
dali hat geschrieben:Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?
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