sukop hat geschrieben:Immer wieder geht es darum was die RTR nur erlaubt und was nicht. Aber konkret geht es hier ja darum wie TA mit BESTANDSKUNDEN verfahren darf, und diesbezĂĽglich hat noch niemand hier eine wirklich konkrete Aussage gemacht.
Es ist für die pro TA´ler sicher leicht alles auf die RTR zu schieben, aber wo steht konkret, dass die die Bestandskunden für zB. eine kleine Wechselgebühr nicht umstellen dürfen?
Ich fĂĽrchte, deine Frage ist leicht zu beantworten - und ich muss mich dazu leider all jenen anschlieĂźen, deren Ideologie ich strikt ablehne:
Sofern keine RTR-Vorgaben bestehen (und es auch keine sonstigen rechtlichen Beschränkungen gibt), darf die Telekom (oder ein anderes Unternehmen) seine (Bestands-)Kunden hinsichtlich der Konditionen so behandeln, wie es ihr passt: Sie könnte alle Bestandskunden umstellen oder keinen einzigen oder nur ausgewählte (so hat sie es offenkundig gemacht.)
Ausgeschlossen wäre es wahrscheinlich von Rechts wegen, dass du aufgrund deines Geschlechts, deiner Rasse oder deiner Religion nicht umgestellt wirst (aber nicht einmal da bin ich mir sicher). Davon abgesehen können die machen, was sie wollen: Sie können dir die Umstellung verweigern, weil dein Familienname nicht mit dem Buchstaben A anfängt, oder weil du das falsche Sternzeichen hast, oder weil ihnen bei der Hotline deine Stimme nicht sympathisch war. Das sind natürlich extreme Beispiele, aber sie dürften es (rechtlich), und sie wären dir (als Kunden) auch keine Rechenschaft darüber schuldig.
Im staatlichen Bereich gilt: Der Staat (also eine Behörde) darf dich nicht ungerechtfertigt benachteiligen. Im privaten Bereich gilt dieses Prinzip leider nicht. Theoretisch kann dich der Filialleiter im Supermarkt aus dem Laden weisen, weil ihm deine Nase nicht passt. Und er kann dem Kunden, der vor dir an der Kassa steht, die Ware um 10 Euro verkaufen und von dir für dasselbe Produkt 20 Euro verlangen. (Sofern das nicht mit Gesetzesbestimmungen über die Preisauszeichnung kollidiert, was immerhin möglich wäre.)
Also um deine Frage nochmals anders zu beantworten: Wenn es die RTR nicht verbietet (was offenbar fraglich ist), gäbe es für die Telekom kein (rechtliches) Hindernis, die Bestandskunden (zum Altpreis und gegen Bezahlung einer einmaligen Gebühr) umzustellen. Aber ob sie es tut - und vor allem auch,
bei wem sie es tut - steht dann ganz in ihrem willkĂĽrlichen Ermessen. Du hast dann wahrscheinlich nur die Wahl, eine Ungleichbehandlung (letztlich erfolglos) anzuprangern und/oder den Provider zu wechseln. So ist das leider in der viel gepriesenen "freien Marktwirtschaft".