1.) Wenn sich für dich NICHTS ändert - anscheinend bei einigen Produkten - kannst du die Sonderkündigung vergessen.
2.) UPC hat noch immer die Möglichkeit für die Kündigungswilligen die Änderung der AGB zurückzunehmen, das hat ein Mobilfunkbetreiber bei der letzten Änderung seiner AGB gemacht, dann ist das Recht auf Sonderkündigung auch hinfällig.