Inode Sonderkündigungsrecht!

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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon verachtet » Sa 08 Nov, 2008 18:06

Was ist eine SKÖ?
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Beitragvon jutta » Sa 08 Nov, 2008 20:44

hotze_com hat geschrieben:IANAL, aber man muss IMO die Punkte die sich für den Verbraucher verschlechtern klar darstellen


dazu muesste man erst einmal wissen, was besser und was schlechter ist. als hier mitlesender wirst du ahnen, dass die meinungen darueber oft auseinandergehen.

angenommen, es werden die mvd und die kuendigungsfristen verkuerzt und gleichzeitig eine verwaltungskostenpauschale fuer die abwicklung der kuendigung eingefuehrt. ist das jetzt besser oder schlechter als vorher?

aus dem buergerlichen recht kenne ich das beispiel, dass auch ein geschenk nicht "ausschliesslich beguenstigend" ist - zb, wenn mit der geschenkten sache erhaltungskosten verbunden sind.

die geaenderten stellen irgendwie zu markieren und den kunden zur kenntnis zu bringen, kann natuerlich nicht schaden.
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Beitragvon christian1970 » So 09 Nov, 2008 08:38

Für alle die nicht Wissen was eine SKÖ
Ist eine Fristlose Kündigung lt Konsumentenschutz wenn man die neuen Geschäftsbedingungen nicht annihmt
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Beitragvon dreamcatcher73 » So 09 Nov, 2008 08:46

christian1970 hat geschrieben:Für alle die nicht Wissen was eine SKÖ
Ist eine Fristlose Kündigung lt Konsumentenschutz wenn man die neuen Geschäftsbedingungen nicht annihmt


Wohl eher eine SKÜ. ;)
Gruß, DreamCatcher73
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Beitragvon verachtet » Mo 10 Nov, 2008 11:14

Wer hat jetzt schon aller gekündigt?
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Beitragvon Onkel » Mo 10 Nov, 2008 11:47

Ich möchte zuerst mal 100% die Bestätigung dass es geht. Die UPC Supporthotline weiß mal nichts von einem SKÜ und beharrt auf der MVD.
Wenns geht dann steig ich um auf aonKombi und geb Telekom den Auftrag alles für mich zu erledigen.
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Beitragvon jutta » Mo 10 Nov, 2008 11:59

> Ich möchte zuerst mal 100% die Bestätigung dass es geht. Die UPC Supporthotline weiß mal nichts von einem SKÜ und beharrt auf der MVD.

schau dir deine rechnung an. dort muss draufstehen, ob dich die neuen agb potentiell betreffen. dann schau dir die neuen agb an, ob du eine benachteiligung gegenueber den jetztigen findest. falls ja, gilt das sonderkuendigungsrecht.
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Beitragvon luigi06 » Mo 10 Nov, 2008 13:45

Hallo jutta!

Auf der Rechnung steht folgendes:

Kundeninformation:

Aufgrund von veränderten Marktbedingungen werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie einzelne Einmalentgelte mit Wirkung 01.01.2009 geändert. Die
neuen AGB und Entgeltbestimmungen sind online unter www.upc.at abrufbar, liegen in unseren
Geschäftstellen auf und werden auf Wunsch auch gerne kostenlos zugesandt. Geht uns bis zum
31.12.2008 von Ihnen keine schriftliche Mitteilung gemäß § 3 Absatz 1 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu, werden die Änderungen für Ihre Vertragsverhältnisse mit UPC wirksam.


Nur sind die neuen AGB´s nicht zu finden!

Ich habe in einem anderen Beitrag http://xdsl.at/viewtopic.php?t=43472 von meinen Problemen berichtet.

Deshalb möchte ich auf diesen Weg aus dem Vertrag kommen.
Nur ist die Frage, wie sie hier schon of gestellt wurde, ob Inode die Kündigung einfach so hinmehmen muss, wenn man die Kündigung mit den neuen AGB´s begründet, ohne genau auf die geänderten Punkte einzugehen.
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Beitragvon intorange » Mo 10 Nov, 2008 14:07

Also dass UPC die Kundmachungsfrist einhält, wage ich zu bezweifeln ...
§ 25 Abs 2 TKG 2003: "(2) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind vor ihrer Wirksamkeit der Regulierungsbehörde anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen. Für den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigende Änderungen gilt eine Kundmachungs- und Anzeigefrist von zwei Monaten. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, (KSchG), sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt."

Selbst wenn man das anders auslegt, was sollen dann die geltenden UPC-AGB (http://www.upc.at/pdf/agb_upc_austria_0407.pdf):
"§ 3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
(1) UPC ist berechtigt, die Entgeltbestimmungen, Leistungsbeschreibungen und AGB unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der in diesen AGB festgelegten Bedingungen zu verändern oder anzupassen. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen von Vertrags bestandteilen oder Entgelten werden, soweit in diesen AGB für einzelne Produkte nichts Anderes bestimmt ist, mindestens zwei Monate vor ihrer Wirksamkeit gemäß § 1 dieser AGB
kund gemacht."
Wo ist diese Kundmachung???
Zuletzt geändert von intorange am Mo 10 Nov, 2008 14:08, insgesamt 5-mal geändert.
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Beitragvon jutta » Mo 10 Nov, 2008 14:08

dann schreib ihnen, dass sie dir die neuen agb zusenden sollen. die bezugnahme auf dein ruecktrittsrecht nach den agb und § 25 tkg sollte ausreichen.
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Beitragvon pc_net » Mo 10 Nov, 2008 14:09

jutta hat geschrieben:> eine version von 04/2007 lad ich mir nicht runter, wenn es eine ab 01/2009 gültige version geben wird ...

wie willst du dann rausfinden, wo die unterschiede liegen und ob sie dich benachteiligen?


die von 04/2007 hab ich schon letztes jahr heruntergeladen und ausgedruckt ... warum soll ich mir die nochmal runterladen? die mir vorliegende datei von 04/2007 entspricht dem aktuellen vertragsgegenstand und ist daher bindend ...

ich erwarte mir nichts anderes als eine neue version, bei der unmittelbar ersichtlich ist, dass die sich von der bisherigen unterscheidet (bzw. potenziell unterschiedlich ist) ... dieses indiz ist über den dateinamen gegeben ... im gegensatz deutet ein gleicher dateiname (wenn eh schon der gültigkeitsbeginn daraus ableitbar ist) auf eine unveränderte version hin - außerdem macht dies die beweissicherung zusätzlich problematisch ;)

jutta hat geschrieben:> dass ich die änderungen extra ausgewiesen haben möchte ...

da wirst schon deine sekretaerin drum bitten muessen, wenn du nicht selbst lesen willst.


meine sekretärin würd sich sicherlich nicht drüber freuen ;) ... ich möchte aber vom verfasser der AGB mitgeteilt bekommen, wo ich vergleichn muss ... der verfasser weiß, wo er was geändert/gelöscht/hinzugefügt hat ... es reicht mir, wenn er die entsprechenden passagen kenntlich macht (entweder durch deutliche markierung in den AGB oder durch zusammenfassende aufzählung der paragraphen ...

übrigens ist das layout der AGB von 04/2007 gegenüber der aktuell downloadbaren version auch geändert - das macht den vergleich der einzelnen punkte zusätzlich schwierig und entspricht sicherlich nicht den intentionen des gesetzgebers ...
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Beitragvon jutta » Mo 10 Nov, 2008 14:14

wenn du in 2-3 saetzen sagen kannst, was du von *uns* erwartest, waere es mir hilfreich. was du von upc erwartest, schreib bitte upc und nicht uns.
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Beitragvon intorange » Mo 10 Nov, 2008 14:19

Frage mich auch, ob sie diese AGB bei der RTR angezeigt haben? Hier steht nix davon:
http://www.rtr.at/index.php?id=2645&no_cache=1&L=0

Wenn die die neuen AGB einfach unter dem alten Namen, der wohl eine Datumsbenennung sein soll, auf den Server gelegt haben, fände ich das ... einen weiteren Grund mehr ...
http://www.upc.at/pdf/agb_upc_austria_0407.pdf : Stand 11/08. Was soll das? Gibts keine alten, eigentlich dzt. gültige AGB mehr?

Bzw. hier ist auch (noch) nix zu finden: https://www6.inode.at/typo3/footer/agb/
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Beitragvon dieaerztefan » Mo 10 Nov, 2008 14:58

http://www.tarifecheck.de/forum/viewtopic.php?t=4578


ich werd eine sonderkündigung einfach mal probieren ...

daweil habe ich eh mobiles internet mit "3" und kann so 1-2 monate überbrücken bis ich was neues hab ..
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Beitragvon pc_net » Mo 10 Nov, 2008 15:26

jutta hat geschrieben:wenn du in 2-3 saetzen sagen kannst, was du von *uns* erwartest, waere es mir hilfreich. was du von upc erwartest, schreib bitte upc und nicht uns.


das hab ich gemacht ;) ...

ich will nur hier dazu beitragen, dass sich andere inode-kunden auch im klaren sind, welche informationen ihnen eigentlich zustehen :)

und wenn vermehrt solche anfragen kommen, dann überlegt sich das upc-management vielleicht (ja, ich weiß, wunschdenken :twisted: ), dass eine offene informationspolitik gerade bei solch heiklen themen die bessere wahl wäre ;) ...
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