Inode Sonderkündigungsrecht!

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Beitragvon verachtet » Fr 07 Nov, 2008 15:05

Aha, seit wann dauert es Stunden um ein paar Emails zu senden, andere hab es ja auch schon bekommen.
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Beitragvon jutta » Fr 07 Nov, 2008 15:07

> Aha, seit wann dauert es Stunden um ein paar Emails zu senden,

1. um "ein paar" geht es ja nicht.

2. wer, wie ich, manche newsletter doppelt bekommt, weil er/sie zwei oder mehr anschluesse und kundennummern hat, weiss, dass zwischen der zustellung viele stunden vergehen koennen.

3. newsletter und auch die benachrichtigung ueber die "online-rechnung" neigen dazu, in spamfoldern zu landen. schau einmal dort nach.
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Beitragvon verachtet » Fr 07 Nov, 2008 15:23

jutta hat geschrieben:3. newsletter und auch die benachrichtigung ueber die "online-rechnung" neigen dazu, in spamfoldern zu landen. schau einmal dort nach.


Das ist ja das lustige:

Die Mailadministration geht nicht, und damit auch nicht der Spamfilter, weil ich bemerke das wenn ich mich bei Webmail einlogge, dass der Spamordner leer ist, und alle Mails im Posteingang sind mit Betreffen wie "30 Stunden Sex" "Viagra" "casino" "cheap pills".

Deswegen will ich auch weg von Inode, mir hilft niemand bei meinen Proplemen.
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Beitragvon goso » Fr 07 Nov, 2008 15:30

>3. newsletter und auch die benachrichtigung ueber die "online-rechnung" neigen dazu, in spamfoldern zu landen. schau einmal dort nach.

Naja, die UPC Mails wären dort ganz gut aufgehoben ;) Allerdings habe ich info.austria(at)upc.at in die Whitelist eingetragen
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Beitragvon intorange » Fr 07 Nov, 2008 15:45

Als auf diesem Gebiet einst tätiger Jurist stelle ich hier nur mal einen Link auf § 25 TKG 2003 rein ... ob die Vorgehensweise § 25 leg cit (im Besonderen Abs 3) entspricht soll die RTR klären ...

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 42709.html
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Beitragvon jutta » Fr 07 Nov, 2008 15:55

hmm:

> Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen.

der thread hier wurde gestartet, weil ein kunde die benachrichtiung auf der rechnung gefunden hat. es ist anfang november, die aenderung soll anfang jaenner in kraft treten. also mehr als ein monat.

> Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen.

auf das kuendiungsrecht nach § 25 kschg wird lt. OP auch hingewiesen. (ich habe meine rechnung noch nicht angeschaut, kann es daher weder bestaetigen noch widerlegen)

> Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.

ist lt. dem zitat von pc_net auch der fall.

§ 3 abs. 2 der agb lautet uebrigens:


Der Kunde ist in diesem Fall gemäß § 25 Abs 3 TKG berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum
Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos schriftlich zu kündigen. Die
Verständigung des Kunden kann auch per E-Mail an die von UPC bei Vertragsabschluss zur
Verfügung gestellte oder vom Kunden bekannt gegebene E-Mail Adresse erfolgen
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Beitragvon intorange » Fr 07 Nov, 2008 16:30

Vorweg: Es gab und gibt Auffassungsunterschiede zw. Behörden u. den Betreibern dazu, ist klar ...

Aber:

"(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. (...)"

Wo ist der wesentliche Inhalt? Wurde dieser wirklich mitgeteilt damit? (mitzuteilen ist aktiv formuliert, nicht der Kunde soll aktiv werden müssen ... insb. bei einem einseitigen Änderungsrecht des Betreibers, ist aber nicht endgültig geklärt:
siehe das obiter dictum des OGH, 20.03.2007, 4 Ob 227/06w (...) "§ 18 TKG 1997 und § 25 TKG 2003 werden zwar dahin ausgelegt, dass sie eine einseitige Änderung der AGB und der Entgeltbedingungen ermöglichen (4 Ob 50/00g = SZ 73/46 und 6 Ob 16/01y = JBl 2002, 178 zu § 18 TKG 1997; 4 Ob 98/04x = EvBl 2005/11 zu § 25 TKG 2003; idS auch Ertl, Die AGB-Kontrolle nach § 25 TKG 2003, MR 2005, 139, 142 f; Kaufmann/Tritscher, TKG 2002 - Der neue Rechtsrahmen für „elektronische Kommunikation, MR 2003, 272 [bei FN 53]; Lehofer, Verbraucherschutzaspekte im Telekommunikationsgesetz 2003, in FS Mayer [2004] 137, 147 ff, aA allerdings schon zu § 18 TKG 1997 Rabl, TKG: Kontrahierungszwang, Abänderung und Inhaltskontrolle von AGB, ecolex 2000, 490; ebenso Pichler, Allgemeine Geschäftsbedingungen im Telefonendkundenvertrag [Master Thesis Universität Wien o.J.] 31; Polster in Stratil [Hrsg] TKG 20033 [2004] 63). Der Wortlaut von § 25 Abs 2 TKG 2003, wonach die Vorschriften des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes „unberührt" bleiben, wirft allerdings die Frage auf, ob diese zu § 18 TKG 1997 entwickelte Auffassung aufrecht erhalten werden kann. Zu den (anders als nach § 18 Abs 2 TKG 1997) „unberührt" bleibenden, dh vorrangig anzuwendenden zivilrechtlichen Regelungen könnte auch der Grundsatz gehören, dass einseitige Vertragsänderungen nur möglich sind, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage gibt. Diese vertragliche Grundlage (hier Klausel 20.3.) wäre dann wieder an § 6 Abs 1 Z 5 bzw Abs 2 Z 3 KSchG zu messen." (...)

Soweit ich die Rechnung kenne, steht da nichts drin, nur dieses verklausulierte "Etwas" im Anhang ... ich habe das schon x-mal gesehen, ich kenne mich da aus, obs für einen Durchschnittsverbraucher ausreicht u. das den telos des § 25 Abs 3 TKG 2003 erfüllt?

Naja, was solls, wird wohl die RTR beschäftigen ...
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Beitragvon goso » Fr 07 Nov, 2008 16:38

Kundeninformation:
Aufgrund von veränderten Marktbedingungen werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie einzelne Einmalentgelte mit Wirkung 01.01.2009 geändert. Die
neuen AGB und Entgeltbestimmungen sind online unter www.upc.at abrufbar, liegen in unseren
Geschäftstellen auf und werden auf Wunsch auch gerne kostenlos zugesandt. Geht uns bis zum
31.12.2008 von Ihnen keine schriftliche Mitteilung gemäß § 3 Absatz 1 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu, werden die Änderungen für Ihre Vertragsverhältnisse mit UPC wirksam.


Das ist der Originaltext des Anhangs der Rechnung.


Auf der UPC HP sind aber nur die AGB mit Datumsangabe November 2008 zu finden, meines Erachtens müsste dieser Text zumindest einen Direktlink zu den geänderten AGB beinhalten.
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Beitragvon jutta » Fr 07 Nov, 2008 16:47

um der gesetzlichen frist genuege zu tun, reicht es, wenn der neue text vor anfang dezember zur verfuegung steht.

aber im prinzip gehts eh nur darum:

will ich internet? dann werde ich die aenderungen akzeptieren muessen.

will ich aus dem vertrag raus? dann bietet mir die aenderung eine guenstige gelegenheit.
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Beitragvon christian1970 » Fr 07 Nov, 2008 17:02

Wollte nachfragen ob ein skö momentan besteht um einen Vertrag bei inode weg zu bekommen da ich sehr unzufrieden bin seit der Übernahme durch UPC und ob da einfach ein eingeschriebener Brief Genügt das man die neuen Geschäftbedingungen nicht annihmt und ob damit schon wer Erfahrung da mit hat wenn man noch eine mindestlaufzeit laufen hat.mfg. Christian
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Beitragvon pixy » Fr 07 Nov, 2008 18:12

jutta hat geschrieben:aber im prinzip gehts eh nur darum:

will ich internet? dann werde ich die aenderungen akzeptieren muessen.


naja.. Wissen mögen was sich ändern täte wenn ich nicht kündigen würde tät ich möglicherweise schon gerne wollen, wenns wär.

(waren das jetzt genug Konjuktive?)
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Beitragvon danny » Fr 07 Nov, 2008 20:02

Ach hört doch endlich auf bei einem so wichtigen Thema alles zuzuchatten wird sind doch nicht bei den dämlichen Kombitarif-Fantikern mit ihren 1000 Seiten Threads.

Hier gehörn eher endlich die harten Fakten ermittelt was sich alles ändert.
Vorallem wärs wichtig wenn jemand die neuen AGB auftreiben könnnte.
Hat vielleicht schon einer bei der Hotline nachgefragt oder ein Exemplar aus dem nächsten Service Center geklaut?

Wenn dann endlich alles feststeht wären es wichtig baldige Rückmeldungen zu bekommen ob die Sonderkündigung geklappt hat oder ob Inode z.B. ähnliche Tricks probiert wie die Mobilfunkbetreiber letztes Jahr wo für die Sonderkündiger einfach wieder die alten AGB galten.
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Beitragvon wicked_one » Fr 07 Nov, 2008 20:20

Ach hört doch endlich auf bei einem so wichtigen Thema alles zuzuchatten wird sind doch nicht bei den dämlichen Kombitarif-Fantikern mit ihren 1000 Seiten Threads.

Du bist noch nicht lange in dem Forum, gelle? ^^
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Beitragvon hotze_com » Fr 07 Nov, 2008 21:03

jutta hat geschrieben:um der gesetzlichen frist genuege zu tun, reicht es, wenn der neue text vor anfang dezember zur verfuegung steht.


IANAL, aber man muss IMO die Punkte die sich für den Verbraucher verschlechtern klar darstellen (@jutta: vgl. zB das Schreiben von mir wegen meiner AGB Änderung; wobei ich sogar alle Änderungen, also auch die für den Verbraucher besser werdenden, dargestellt).
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Beitragvon christian1970 » Fr 07 Nov, 2008 21:55

Habe Heute Mal eine SKÖ Geschick bin neugierig ob ich nächste Woche eine Rückmeldung bekomme
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