Ich sehe nur einen Bescheid, wie er wohl nach dem Anmelden verschickt wird.
Und was hat das Zitat von mir damit zu tun?
Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Anordnungen und Entscheidungen an bestimmte Personen.
Mit Bescheid der GIS vom 27. Oktober 2005 wurden der
Beschwerdeführerin "für den Zeitraum 1. März 2004 bis 31. 10. 2004
Rundfunkgebühren und sonstige damit verbundene Abgaben und
Entgelte für die Radio- und Fernsehmeldung (Kombimeldung)
xolid hat geschrieben:ehrlich, ich wusste nicht dass man einen bescheid in Form eines behördlich zuszustellenden schriftstücks bekommt wenn man selbst eine anmeldung macht.
(bei einer anmeldung erhält man eine "gebührenvorschreibung")
xolid hat geschrieben:wie dem auch sei, es ist dir beim lesen evtl. aufgefallen dass ich es selbst so erlebt habe - ich behaupte das nicht einfach nur so > es ist so mir so ergangen. das ist die antwort auf deine frage nach einer quelle.
xolid hat geschrieben:Die Beweislast liegt hier aber beim "Kunden". Man muss den GIS "Kundenberater" in die Wohnung lassen damit er sich davon überzeugen kann dass kein DVB-T Receiver (und Kabel/Sat) vorhanden ist. Tut man das nicht, kommen Mahnungen und Besuche vom Inkassobüro. Weigert man sich auch dann noch zu bezahlen kommt die Anmeldung per Bescheid > Berufung > Ablehnung > ... dann bleibt noch die Beschwerde beim vfgh und/oder vwgh > unabhängig davon muss gezahlt werden da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Falls nicht gezahlt wird, wird vermutlich exekutiert.
Nötigung?
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen.
Aus der Verweigerung des Zutrittes, egal mit welchen Gründen, wird jedoch der Schluss gezogen, dass der Bw. den wahren Sachverhalt, dass er Rundfunkempfangsgeräte in Betriebsbereitschaft in seiner Wohnung hat, gegenüber der Behörde verbergen will.
Beschwerde beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof
xolid hat geschrieben:in zukunft kann ich ja, sofern ich will, orf und alle anderen unverschlüsselten sender ganz legal kostenlos sehen
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