Die GIS Menschen haben die Möglichkeit sich per Gerichtsbeschluss Zugang (mittels Polizei) zu deiner Wohnung verschaffen.
Die brauchen gar keinen Gerichtsbeschluss und müssen auch gar nicht zu dir in die Wohnung. Die GIS meldet dich einfach per Bescheid an und schreibt dir die Gebühren vor. Gegen diesen Bescheid kannst du berufen, du kannst in der Berufung als Grund angeben dass du weder Sat, Kabel noch DVB-T hast. Falls du den GIS-Mitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen hast, damit er sich davon auch überzeugen konnte, wird die Berufung von der zuständigen Abteilung beim Finanzamt (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Fachbereich GIS) als unbegründet abgwiesen.
Aus der Verweigerung des Zutrittes, egal mit welchen Gründen, wird jedoch der Schluss gezogen, dass der Bw. den wahren Sachverhalt, dass er Rundfunkempfangsgeräte in Betriebsbereitschaft in seiner Wohnung hat, gegenüber der Behörde verbergen will.
(nachdem mir der GIS-Fuzzi eine Hausdurchsuchung angedroht hatte, habe ich einer Nachschau durch die BH ausdrücklich zugestimmt und diese sogar gefordert - denn beschränkten/unhöflichen klinkenputzer von der GIS lasse ich aber auf keinen in meine Wohnung!)
Gegen diesen Bescheid kannst du dann eine Beschwerde beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof einbringen. Für diese Beschwerde fallen Gebühren in Höhe von € 180,00 an, ausserdem muss sie von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.
Mich hat gewundert dass die Gis
GmbH. behördliche Bescheide erlassen kann/darf. Das Finanzamt beauftragt also die GIS GmbH mit dem Eintreiben der Gebühren, die GIS wiederum beauftragt eine weitere GmbH., die IS Inkasso GmbH., mit dem eintreiben der Gebühren....
Was mich wirklich stört, und auch der Grund dafür ist warum ich die € 180,00 für die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof investiere, ist die Tatsache dass die GIS gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche/unrichtige Angaben macht. Die Sachverhaltsdarstellung welche von der GIS an das Finanzamt übermittelt wurde war eine Ansammlung von Lügen und Unterstellungen!
Abgesehen davon hat die GIS von Anfang an mit "Tricks" und Lügen versucht eine Anmeldung zu erzwingen. Überrascht war ich als ich erfahren habe dass eine von mir unterschriebene Anmeldung vorliegt. Die angeforderte Kopie dieser Anmeldung habe ich nie bekommen, stattdessen hat mich der Aussendienstmitarbeiter angerufen der die Anmeldung anscheinend entgegen genommen hat. Der Herr wollte mir dann auch noch weiss machen dass er bereits zwei mal bei mir war und ich ihn einmal aus der Wohnung geschmissen haben und beschimpft haben soll. Auch dass wird in der Berufungsentscheidung angeführt. Weiters wurde mir unterstellt dass ich zugegeben haben soll dass ich Rundfunkempfangsgeräte in meiner Wohnung betriebsbereit habe, mich eine Anmeldung jedoch nicht interessieren würde.
Es regt mich einfach nur auf, vor allem weil ich wirklich keinen Rundfunk empfangen kann UND AUCH NICHT WILL!!!!!! Ich bin froh und glücklich kein TV mehr zu haben. Nicht wegen der paar € sondern einfach nur wegen der Ganzen Schei**e von der ich nichts mehr mitbekomme. Mag sein dass ich bei manchen Themen nicht mitreden kann. Aber ehrlich gesagt, kann ich auf Gespräche, deren Inhalt sich auf den nächsten Deutschen "Superstar" oder österreichischen "Starmaniac" bezieht, dankend verzichten.
Und bezüglich Radio und TV über Internet
...gibts was tolles auf der FM4 website:
Linux and Mac Users
If you absolutely, positively, just HAVE to have a MS free Mac, or have left MS for the land of Linux, hope is still in sight. You can hear the stream; it's just going to be a bit more work.
hope is still in sight...it's just going to be a bit more workmit "a bit more work" kann ich auch mit meinem Toaster Rundfunk empfangen!
Bezüglich Handy steht auf der GIS website:
Ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handy gebührenpflichtig?
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.
Soll ich mein Handy vor der Tür ablegen odr wie ist das gemeint? Wie sieht es mit einem nicht-UMTS Handy aus? Auch über ein solches Gerät kann ich jederzeit eine Internetverbindung herstellen.
Wenn jetzt wirklich PC mit Internetzugang gebührenpflichtig wäre, müssten dann die Internetprovider ihre Kunden nicht über die zusätzlich anfallenden Gebühren informieren? Braucht man für die Verbereitung von Rundfunk eigentlich eine Lizenz oder darf jeder Rundfunk verbreiten? Bis auf UPC und AON hat kein AT Provider eine Lizenz...
Ich werde mich bzgl. in meiner wohnung betriebsbereit gehaltenem Handy und Internetzugang nochmals bei der GIS informieren was ich tun bzw. unterlassen muss um jedenfalls eine Gebührenpflicht zu vermeiden.
Vielleicht kümmert sich unsere nächste Regierung ja mal um eine Klarstellung dieses nicht mehr zeitgemäßen Gesetzes....ich weiss, die werden sich nicht ins eigene Fleisch schneiden und ihrer Propagandamaschinerie/Parteifreunde-Postenanstalt eine Möglichkeit zur Finanzierung nehmen.
Naja was solls, muss mich nicht mehr lange über die ganze Schei**e aufregen. Arbeits- u. Wohnort werden 20 Autominuten nach Südwest verlagert. (Nicht jetzt speziell wegen der GIS, in diesem Land geht mir noch einiges andere gegen den Strich)