AON - Online Rechnung

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Beitragvon jutta » Mi 03 Sep, 2008 14:21

> Da ist kein Unterschied ob ich oder die Fa. das ausdrucke.

in der praxis mag das oft stimmen, aber das macht die vorgangsweise noch lang nicht gesetzeskonform. und wenn ein betriebspruefer dir den fehler nachweisen will, wassert er eben nach.
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 16:21

>Da ist kein Unterschied ob ich oder die Fa. das ausdrucke.
doch es ist ein unterschied, wennst nachweislich kein original der rechnung hast, bist ned vorsteuerabzugsberechtigt - und wenn ein prĂĽfer deppert is, dann kann er dir wegen sowas ziemlich aufm sack gehen

>Wichtig ist, dass der Geldfluss auch entsprechend nachvollziehbar nachgewiesen ist.
schön wärs, wenns nur das wäre, aber leider ist dem nicht so
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Beitragvon wagsoul » Mi 03 Sep, 2008 18:46

Der Drucker druckt aber nur Originale.
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 19:02

>Der Drucker druckt aber nur Originale.
darum gehts gar nicht ...
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Beitragvon Earny » Mi 03 Sep, 2008 19:35

Prinzipiell habt ihr Recht, nur das Gesetz ist ein Dinosaurier (behebig und praehistorischer Charakter);

Die ausgedruckten Papierrechnungen, die ich erhalte, könnte man auch als Attachement schicken und keiner könnte das im ausgedruckten Zustand erkennen.

nur die Firmen wollens einem einreden.. dass man dann aber die Daten speichern muss und nicht kopieren darf macht das ganze so umständlich.
Bei einer SteuerprĂĽfung schauns dann auf Deinen Computer. SteuerprĂĽfungen sollten aber beim Steuerberater stattfinden.

Wird alles nur komplizierter :diabolic:
mit freundlichen GrĂĽĂźen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen wĂĽrde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, wĂĽrde ich verhungern!
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 19:42

>Prinzipiell habt ihr Recht, nur das Gesetz ist ein Dinosaurier (behebig und praehistorischer Charakter);
a geh, du wirst wohl ned dieses innovative gesetz anzweifeln ...

>und keiner könnte das im ausgedruckten Zustand erkennen
ums erkennen gehts ja ned, es geht drum, dass du nach aufforderung das original in digitaler form vorlegen können musst (und dieses selbstverständlich auch digital signiert sein sollte)
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Beitragvon wagsoul » Mi 03 Sep, 2008 19:56

Ihr seht das viel zu engstirnig ;-)

Die Sache mit der Signatur ist ja nur die, dass man Daten auf Computern extrem einfach fälschen oder verändern, kopieren usw. kann.

Und dass nicht jeder seine erhaltene E-Mail- oder Word-Rechnung so umschreibt wie er sie braucht, gibts die Signaturen.

Wenn aber jemand alle Rechnungen im Original nur auf Papier hat - weil sie beim Postkasten vor der TĂĽr oder bei dem unter dem Drucker eben nicht anders reinfallen - bei dem stellt sich die Frage nach Signaturen erst gar nicht.
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 20:28

>Ihr seht das viel zu engstirnig
nein, ich seh's realistisch, hab vor jahren schon genug zeit mit dieser materie verschissen

vermutlich wärs jedem lieber, wenn das ganze ned so umständlich wäre, aber das spielts halt ned - und spätestens wenn das egovernement so rennt wie sich die vordenker das vorstellen bist gleich viel leichter durchleuchtbar
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Beitragvon hotze_com » Mi 03 Sep, 2008 20:32

wagsoul hat geschrieben:Der Drucker druckt aber nur Originale.


die elektronische Datei ist das Original. Du musst die Datei 7 Jahre lang lesbar und prĂĽfbar speichern. Der Ausruck ist steuertechnisch nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 20:33

>Der Ausruck ist steuertechnisch nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.

[sarkasmus mode]kann eh keiner nachweisen[/sarkasmus mode]
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Beitragvon hotze_com » Mi 03 Sep, 2008 20:34

wagsoul hat geschrieben:Ihr seht das viel zu engstirnig ;-)


naja, ich nenne es vorsätzliche Beugung und Fehlinterpretation der geltenden Gesetzeslage.
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Beitragvon wagsoul » Mi 03 Sep, 2008 20:35

Es ist halt blöd, wenn so eine Original-Papierrechnung von einem sehr bekannten Unternehmen vorliegt, das generell nur elektronische Rechnungen versendet.

Von all den anderen bekommt man aber selbstverständlich nur Papier-Originale ;-)
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 20:38

>Von all den anderen bekommt man aber selbstverständlich nur Papier-Originale

du denkst nicht zu ende ... eine prĂĽfung bei deinen lieferanten (oder wer dir halt eine digitale rechnung stellt) kann sich auch auf dich niederschlagen ...

d.h. lieferant sagt, dass er dir die rechnung digital zugestellt hat, du legst dem prüfer aber ein 'original' in papierform vor - und hast womöglich das dokument in digitaler form nimmer ...

... merkst was?
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Beitragvon hotze_com » Mi 03 Sep, 2008 20:39

lordpeng hat geschrieben:>Der Ausruck ist steuertechnisch nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.

[sarkasmus mode]kann eh keiner nachweisen[/sarkasmus mode]


Ja, insb. wenn du ein AON Kombipaket hast, AON fĂĽr dieses Produkt *ausschliesslich* (!) elektronische Rechnungen versendet und du einfach eine Papierrechnung als Grundlage fĂĽr den Vorsteuerabzug verwendest. Dazu dann s/w ausgedruckt ohne das Farblogo (oder optional mit Tintenspritzer) und als Gipfel das Blatt nicht oder falsch gefaltet wurde vor der Ablage.

Wenn du da regelmässig Sche....e baust dann wird dir das FA "zuwisteigen". Andererseits: mir konnte anlässlich einer Betriebsprüfung die Prüferin von mir zu dieser Sache nebenbei gestellte Fragen nur mit grossen Fragezeichen im Gesichtsausdruck beantworten.
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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 20:42

ich glaub, dass die prüfer vor ort heutzutage ned darauf aus sind, sowas zu bemängeln, technisch gesehen kannstes ja zum teil wirklich ned nachweisen

ich glaube eher, dass es da um plausibilitäts-checks im hintergrund geht, von denen man so gar nix mitbekommt

>Ja, insb. wenn du ein AON Kombipaket hast, AON fĂĽr dieses Produkt
>*ausschliesslich* (!)
das produkt wär grundsätzlich ja auch für private gedacht, wo es eh keine rolle spielt, die ta erfüllt die anforderungen indem die rechnungen signiert sind, d.h. kann der telekom theoretisch keiner was anhaben deswegen würd ich vorsichtig behaupten ...
Zuletzt geändert von lordpeng am Mi 03 Sep, 2008 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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