> Da ist kein Unterschied ob ich oder die Fa. das ausdrucke.
in der praxis mag das oft stimmen, aber das macht die vorgangsweise noch lang nicht gesetzeskonform. und wenn ein betriebspruefer dir den fehler nachweisen will, wassert er eben nach.
lordpeng hat geschrieben:>Der Ausruck ist steuertechnisch nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist.
[sarkasmus mode]kann eh keiner nachweisen[/sarkasmus mode]
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