Internetshop will nicht liefern und aus dem Vertrag treten.

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Internetshop will nicht liefern und aus dem Vertrag treten.

Beitragvon hardliner » Mi 23 Jul, 2008 09:01

Hallo!
Frage an alle hier vertretenen Juristen:
Hab in einem Inernetshop (Möbel-Outlet) eine rustikale Sitzecke bestellt. Wurde starkt preisreduziert um EUR 270,-- angeboten.
Bestellung wurde per Mehl akzeptiert und bestätigt (Zahlungshinweis!) und auch meinerseits sofort wie gewünscht per PayPal bezahlt!
Jetzt nach fast mehr als 10 Tagen schreibt mir der Dödel, es handelt sich um einen Irrtum und die Sitzecke kostet nun wiet mehr als 1.000 EUROs und ist "nur" um 20% Preisreduziert und will jetzt entweder mehr Kohle oder mir die 270,-- zurückerstatten.
Frage: Ich will aber die Sitzecke um den angegebenen Preis.
Kann ich auf eine Vertragserfüllung bestehen?
h.
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Beitragvon preiti » Mi 23 Jul, 2008 09:44

Sprich mit dem Konsumentenschutz der AK. Die kennen sich in solchen Rechtsfragen gut aus.
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Beitragvon roro » Mi 23 Jul, 2008 11:18

Wurde starkt preisreduziert um EUR 270,--


Um oder auf.
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Beitragvon Gorbag » Mi 23 Jul, 2008 11:24

@roro: Das Posting von hardliner klingt so, als ob die Sitzgruppe um genau 270 Euro angeboten worden wäre. Also eher "auf" 270 reduziert.
Du kennst ja doch die "geiz ist geil" Mentalität von hardliner, der kauft doch keine 1000+ Euro Sitzgruppe, die um nur 270 Euro reduziert ist :rofl: :rotfl:

hardliner: Im Zivilrecht gibt es den Begriff "Verkürzung über die Hälfte" - bei einem derartigen Irrtum ist es gestattet, einen Vertrag aufzulösen. Mehr wird aber sicher der Konsumentenschutz erzählen können.
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
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Beitragvon roro » Mi 23 Jul, 2008 11:51

Aber um würde besser die 20% und die über 1000 EUR erklären. Vielleicht handelt es sich ja nur um ein Missverständnis.

Außerdem wäre zu klären, was in der Bestellbestätigung genau gestanden ist. Die Bestellbestätigung an sich ist zu wenigm, vor allem da die meisten Online-Shops diese oder ähnliche Bedingung in den AGB haben.

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Der Kaufvertrag zwischen dem Besteller und Verkäufer kommt dann zustande wenn der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt. Bestellungen die via Online-Shop getätigt werden, werden umgehend per E-Mail mit einer Bestellbestätigung beantwortet. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande wenn der Verkäufer die Ware an die vom Besteller angegebene Lieferadresse versendet.
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Beitragvon lordpeng » Mi 23 Jul, 2008 16:40

>Außerdem wäre zu klären, was in der Bestellbestätigung genau gestanden ist.

wenns eine automatische bestellbestätigung war wird wohl genau der betrag, den der shop ausgespuckt hat drinnen gestanden haben (wie sollte es auch anders sein)

wenns eine durch einen mitarbeiter händisch erstellte AB war, wärs IMHO vielleicht sogar anfechtbar, aber das wissen andere leute sicher besser als ich
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Beitragvon gagi2 » Mi 23 Jul, 2008 17:09

Leute... Ihr müsst mal aufmerksam lesen...

Wurde starkt preisreduziert um EUR 270,-- angeboten.

wurde also sinngemäss AUF EUR 270,-- reduziert...

zumindest hab ich das so verstanden... *gg*
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Beitragvon ANOther » Mi 23 Jul, 2008 18:29

zumindest hab ich das so verstanden... *gg*

:) die frage is nun, wies da GEstanden hat...
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Beitragvon radditz » Mi 23 Jul, 2008 22:28

is ein bisschen eine Verständnisfrage
es wurde nicht um 270 Euro preisreduziert, sondern um einen bestimmten reduzierten Preis angeboteten.
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