wernerkl hat geschrieben:wenn du allerdings "illegales" uber einen offenen zugang in der nachbarschaft lädst kann der inhaber auch dafür bestraft werden
Das würde ich nicht unbedingt als fix annehmen.
Erst vor einigen Wochen/Monaten gab es eine Entscheidung zu einem Fall, bei dem ein Minderjähriger auf seinem Rechner illegal Dateien in einer Tauschbörse angeboten hat, und das ganze natürlich über einen Anschluss der auf einen Elternteil angemeldet war (als Minderjähriger bekommt ja keinen eigenen Vertrag mit einem ISP)
Da hieß es, dass Erziehungsberechtigte generell nicht für illegale Aktionen ihrer Kinder in Tauschbörsen verantwortlich gemacht werden können.
Und das Ganze deswegen, da man nicht davon ausgehen kann, dass ein durchschnittlicher Besitzer eines Internetzuganges und eines Computers weiß, wie Internet und besonders Tauschbörsen funktionieren.
Und nun weiter von mir gedacht:
Wenn jemand nicht einmal für die Aktionen seines Kindes zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl er diesem den PC und den Zugang zum Internet zur Verfügung stellt, dann wird er wohl noch weniger für die Taten irgend eines Unbekannten verantwortlich sein können, von dessen Benutzung er nicht einmal weiß.
Ganz persönlich halte ich diese Gefahrenhinweise über fremde Nutzung eines WLANs sowieso etwas für übertrieben.
Vielleicht ist es aber ja nur Panikmache die so manche Techniker betreiben, um sich Anderen gegenüber als wichtig und wissend darzustellen. Wäre nicht das erste Mal, dass ich so etwas gesehen hätte ...