von wicked_one » Mi 23 Apr, 2008 14:44
Die rechtslage ist zurzeit so, das "Downloaden", egal was noch nicht unter Strafe steht, bzw nicht wirklich verfolgt wird.
Wer da ziemlich hart ist, ist die Musik und Filmindustrie, und die haben nur was brauchbares in der Hand wenn du deren Ergüsse anderen zur Verfügung stellst und somit gegen das Urheberschutzgesetz verstößt...
Also (zurzeit noch?) eine LĂĽcke fĂĽr alle Filesharer... denn hier ist nur Rapidshare belangbar, und der argumentiert (wie alle anderen Tauschplattformen auch) erfolgreich damit das sie ja nur den Dienst zur VerfĂĽgung stellen und nicht dafĂĽr verantwortlich sind, wofĂĽr er genutzt wird...
Darum hacken diese Organisationen ja immer auf den Endverbraucher hin, da die Platformen nicht belangbar sind - und meist sind auch dies SchreckschĂĽsse, da man sich auch hier noch mit einem geschickten Anwalt meist retten kann...
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...
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