Timbo hat geschrieben:ich werde bald wieder mit Bankeinzug bezahlen können.
Man sollte eben immer gleich mit dem Schmied und nicht mit dem Schmiedl verhandeln.
Doch etwas ärgerliches gibt es noch: Das neue Produkt gibt es nur in Verbindung mit "Bankeinzug".
Doch etwas ärgerliches gibt es noch: Das neue Produkt gibt es nur in Verbindung mit "Bankeinzug".
Sehr schön,
ich werde bald wieder mit Bankeinzug bezahlen können.
Winterday hat geschrieben:Weiters ist die Bezahlung mittels Bankeinzug für den Anbieter und den Kunden von Vorteil. Der Anbieter erspart sich sinnfreien Aufwand, um die Einzahlung zuzuordnen, und der Kunde muss nicht jedesmal 'manuell' einzahlen. Zudem kann man ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung veranlassen (Frist beachten), sodass auch das Argument nicht zieht, der Anbieter könne ja dann tun und lassen was ihm gefällt
wagsoul hat geschrieben:Ganz so ist es nicht. Als Zahler vergibt man mit einem Einzug die Möglichkeit das Ende der Frist abzuwarten sowie Skonto heraus zu schlagen wenn man diese Frist eben nicht abwartet.
DslHexe hat geschrieben:Im Fall einer ungerechtfertigten Abbuchung kann man innerhalb von 42 Tagen die Rückbuchung veranlassen, ja. Aber die Bequemlichkeit des "ich muß mich nicht drum kümmern ..." weicht einem "ich muß prüfen ob auch wirklich nur das abgebucht wurde was auf der Rechnung steht".
Gorbag hat geschrieben:Auch bei einem erteilten Einziehungsauftrag muss man immer die korrekte Abbuchung überprüfen
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