Die INODE´sche Salamitaktik & die seltsame Verrechnungsk

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon jutta » Di 22 Apr, 2008 08:23

ausserdem ist das wechselgeld bald aus, wenn 1 - 5 euro waren mit 500 euro scheinen bezahlt werden.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon Timbo » Di 22 Apr, 2008 08:44

Sehr schön,
ich werde bald wieder mit Bankeinzug bezahlen können.
Man sollte eben immer gleich mit dem Schmied und nicht mit dem Schmiedl verhandeln.
Desweiteren lehrt mich diese Geschichte, dass man mit Ehrlichkeit nicht immer weiter kommt.
Frei nach dem Motto: "Ehrlich wehrt am längsten, wer kreative Realitäten erfindet, der lebt am schönsten."

Aus diversen Antworten(?) entnehme ich übrigens, dass hier tatsächlich einige nicht sinnerfassend lesen können oder wollen.

Ach ja, @Jutta: Ich hoffe sie bezahlen dich gut, für das propagandistische Brillantfeuerwerk, dass du hier unermüdlich abbrennst.
Die Argumente die du da beständig zugunsten der ISPs aus dem Hut zauberst, sind schon wirklich eine tolle Sache, auch wenn sie so überhaupt nicht mit den Interessen eines typischen Kunden in Einklang zu bringen sind.
Ich nehme daher zur Kenntnis, dass deine Aufgaben hier wohl weitestgehend deckungsgleich mit denen eines nordkoreanischen Nachrichtensprechers sind (ich hoffe der Vergleich ist nicht zu unverschämt, ich möchte den nordkoreanischen Nachrichtensprecher schließlich nicht zu nahe treten.)

Eingehen werde ich jetzt nicht mehr auf deine Wortkaskaden (das kannst du jetzt natürlich gerne zu meinen Ungunsten auslegen, was mich aber wenig kratzt), da mein Problem erstens gelöst ist und ich zweitens bereits erkenne, dass sich das alles hier wieder einmal in Richtung eines lustigen, sich im Kreise drehenden Ringelspiels entwickelt.

In diesem Sinne, tschüss
Wer weiß, dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß, dass er nichts weiß.
Timbo
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 113
Registriert: Mo 29 Mär, 2004 23:42
Wohnort: Irgendwo zwischen Lannach und Mooskirchen

Beitragvon jutta » Di 22 Apr, 2008 08:54

Timbo hat geschrieben:ich werde bald wieder mit Bankeinzug bezahlen können.
Man sollte eben immer gleich mit dem Schmied und nicht mit dem Schmiedl verhandeln.


schoen. und wozu war dann der ganze thread gut?

zur erinnerung: im ersten post schriebst du:

Doch etwas ärgerliches gibt es noch: Das neue Produkt gibt es nur in Verbindung mit "Bankeinzug".
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon medice » Di 22 Apr, 2008 09:20

stimmt - das hab ich jetzt sinnerfassend nicht lesen können - erst willst du Zahlschein wie bisher und nun doch einzug, oder wie is das?
Mfg
Medice

Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
medice
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3288
Registriert: Fr 13 Mai, 2005 10:32
Wohnort: Graz

Beitragvon ANOther » Di 22 Apr, 2008 11:49

Doch etwas ärgerliches gibt es noch: Das neue Produkt gibt es nur in Verbindung mit "Bankeinzug".

Sehr schön,
ich werde bald wieder mit Bankeinzug bezahlen können.

du bist ein kunde, wie man ihn sich wünschen kann...

eine firma kann tun, was sie will, du kannst gefrustet sein, und bleibst doch, und nach einem gespräch mit dem "schmied" bist du vom gegenteil überzeugt und liebst, was du gehasst hast...
ich werde dich bei der wko für den "kunden des jahres" vorschlagen...
....
die beiden anderen möglichen gründe, die zu diesem meinungsumschwung geführt haben könnten, morbus alzheimer und dissoziative identitätsstörung (ist das eigentlich ansteckend, ich kenn da wen...) treffen doch nicht zu, oder?
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you.
ANOther
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 5940
Registriert: Di 16 Aug, 2005 15:35

Beitragvon angelripper » Di 22 Apr, 2008 11:56

und mich würde es nun interessieren, welche "kreative Realität" dazu führt, dass du - ich nehme an es war ein Vertipper - nun doch mit Erlagschein zahlen kannst?

Hast du ihnen erzählt, du würdest deine Beute aus dem Arbeitsleben nur bar bekommen und unter der Matratze horten und daher kein Konto haben??
angelripper
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 132
Registriert: Do 19 Jan, 2006 13:03

Beitragvon Winterday » Di 22 Apr, 2008 15:08

@Timbo

Tatsache ist, dass ein 200er oder gar 500er zwar gesetzliches Zahlungsmittel ist, aber trotzdem nicht angenommen werden muss. Niemand ist dazu verpflichtet, für jeden Kunden entsprechend Wechselgeld zu horten. Der simple Hausverstand sagt einem schon, dass das eher unwahrscheinlich ist ;)

Weiters ist die Bezahlung mittels Bankeinzug für den Anbieter und den Kunden von Vorteil. Der Anbieter erspart sich sinnfreien Aufwand, um die Einzahlung zuzuordnen, und der Kunde muss nicht jedesmal 'manuell' einzahlen. Zudem kann man ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung veranlassen (Frist beachten), sodass auch das Argument nicht zieht, der Anbieter könne ja dann tun und lassen was ihm gefällt.

Bankkonten sind heute praktisch unverzichtbar; das bekommen besonders jene zu spüren, die aus verschiedensten Gründen keines erhalten. Und der Bankeinzug ist ja eine sehr bequeme Art, seine Zahlungen zu leisten.
Winterday
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 30
Registriert: Sa 12 Apr, 2008 09:51

Beitragvon wagsoul » Di 22 Apr, 2008 15:14

Winterday hat geschrieben:Weiters ist die Bezahlung mittels Bankeinzug für den Anbieter und den Kunden von Vorteil. Der Anbieter erspart sich sinnfreien Aufwand, um die Einzahlung zuzuordnen, und der Kunde muss nicht jedesmal 'manuell' einzahlen. Zudem kann man ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung veranlassen (Frist beachten), sodass auch das Argument nicht zieht, der Anbieter könne ja dann tun und lassen was ihm gefällt


Ganz so ist es nicht. Als Zahler vergibt man mit einem Einzug die Möglichkeit das Ende der Frist abzuwarten sowie Skonto heraus zu schlagen wenn man diese Frist eben nicht abwartet.
wagsoul
Profi-User
Profi-User
 
Beiträge: 1638
Registriert: Fr 04 Mai, 2007 20:53

Beitragvon armeruser » Di 22 Apr, 2008 15:41

>vorsicht, die kochplatte ist heiss!
eeecht? *zsch*
ja, ich sagte dir doch, die kochplatte ist heiss...
welche, die? *zsch*
ja, genau die...
immer noch? *zsch*


LOOOOOL :rotfl: :rotfl: :rotfl:

bei dem verkohlten klumpen (der mal seine hand war) wird er das nimma spüren *ggggg*
Bild
armeruser
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 265
Registriert: Di 01 Apr, 2008 17:42

Beitragvon Koelner » Di 22 Apr, 2008 22:40

Hi there !

Leider ging bei dem Geplänkel doch der Ursprung des Postings unter, den ich als Kunde doch gerne erfahren hätte: Wie man selbst bei einem Anti-Kunden_Support Provider noch eigene Wünsche durchsetzen kann? Vielleicht kann er seine Kreativität beschreiben.

Zwar sehe auch ich als ersten Schritt einer Reaktion als MÜNDIGER Kunde den Wechsel des Lieferanten, in dem Fall Provider, als Zeichen eines nicht optimal zufriedenen Kunden. Was ich und ~15 Clubmitglieder meines Vereines auch gemacht haben und von einem ehemals kleinem Provider mit gutem Support zu einem anderen, kleinen Provider mit gutem Support (und trotzdem gutem Preis) gewechselt haben. Doch wenn der einzige Kritikpunkt von dem Poster behoben wurde: Erfahrung hier posten! Das Forum ist nicht nur zum Niedermachen sondern dann und wann auch für den Erfahrungsaustausch da!
http://www.c23.at/
c23 Computer, Gaming & more
MMC/NGNET XDSL 17MBit/2MBit flat mit VOIP
[link=http://www.c23.at/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=7;t=113]Gratisherstellung und speziellen Konditionen über obigen Verein[/link]
Koelner
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1016
Registriert: Sa 29 Jan, 2005 18:07
Wohnort: Wr. Neustadt

Beitragvon jutta » Mi 23 Apr, 2008 04:33

wagsoul hat geschrieben:Ganz so ist es nicht. Als Zahler vergibt man mit einem Einzug die Möglichkeit das Ende der Frist abzuwarten sowie Skonto heraus zu schlagen wenn man diese Frist eben nicht abwartet.


dazu muss es ueberhaupt ein zahlungsziel geben und das ist bei endkundengeschaeften eher selten. bei internetanschluessen ist meistens rechnungsdatum = faelligkeit. bei den telefonrechnungen wird der betrag zum faelligkeitstag abgebucht, der auf der rechnung steht, also am letztmoeglichen tag. (das gilt sowohl fuer die ta, als auch fuer diverse mobil-betreiber, mit denen ich im buero zu tun habe.)

die einzige moeglicheit, die man sich vergibt, ist also die zahlung erst *nach* faelligkeit durchzufuehren und zu hoffen, dass der vertragspartner weder verzugsspesen verrechnet, noch die sache bereits der mahnabteilung, dem inkassobuero etc. uebergeben hat.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon DslHexe » Mi 23 Apr, 2008 06:28

Mit einem Einziehungsauftrag erteilt man dem Geschäftspartner die Möglichkeit der Abbuchung von Beträgen in unbegrenzter Höhe. Ich finde das nicht so prickelnd.

Im Fall einer ungerechtfertigten Abbuchung kann man innerhalb von 42 Tagen die Rückbuchung veranlassen, ja. Aber die Bequemlichkeit des "ich muß mich nicht drum kümmern ..." weicht einem "ich muß prüfen ob auch wirklich nur das abgebucht wurde was auf der Rechnung steht".

Für mich macht es einen gewaltigen Unterschied ob ich jemand für eine Leistung bezahle oder ihm meine geöffnete Geldbörse zur freien Entnahme präsentiere. Wenn ich die Wahlmöglichkeit habe wähle ich das Unternehmen das mir die Möglichkeit bietet per Überweisung zu bezahlen - leider werdens immer weniger.

Just my 0,02€
DslHexe
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 62
Registriert: Mi 12 Dez, 2007 21:52

Beitragvon Gorbag » Mi 23 Apr, 2008 06:59

DslHexe hat geschrieben:Im Fall einer ungerechtfertigten Abbuchung kann man innerhalb von 42 Tagen die Rückbuchung veranlassen, ja. Aber die Bequemlichkeit des "ich muß mich nicht drum kümmern ..." weicht einem "ich muß prüfen ob auch wirklich nur das abgebucht wurde was auf der Rechnung steht".

Auch bei einem erteilten Einziehungsauftrag muss man immer die korrekte Abbuchung überprüfen - das ist eine Sache von wenigen Minuten und sollte niemals unterlassen werden. Wer dermaßen die Bequemlichkeit einreißen lässt, darf sich dann eben nicht wundern, wenn ihm das Geld aus der Tasche gerissen wird.
Somit ist für mich (bezogen auf die Rechnungskontrolle) kein wesentlicher Unterschied, ob ich den Betrag selbst überweise oder abbuchen lasse.
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
Gorbag
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3223
Registriert: Mo 19 Jul, 2004 10:39
Wohnort: Graz / Thal

Beitragvon flolee » Mi 23 Apr, 2008 08:49

Seit inode bei mir ganz am Anfang nach der Neuanmeldung sämtliche Kosten DOPPELT abgebucht hat + eine Rabattaktion nicht berücksichtigte und dafür auch nochmal kassierte, bekommt inode/UPC sicher keine Einzugsermächtigung für mein Konto mehr.
Ich mein, wenn man schon zwei idente Verträge im System hat, noch dazu auf dem selben Anschluss, was technisch ja nicht mal machbar ist (laut Auskunft der Hotline), und dann noch eine schriftliche Kündigung für den zweiten, von mir nie geschlossenen, total sinnlosen (systemfehler-)Vertrag haben will und in der zwischenzeit noch fröhlich weiter vom Konto abbucht,... braucht man ja wirklich nichts mehr dazu sagen. So einem Verein gebe ich sicher keine "Vollmacht" mehr über mein Konto.
Hat mich damals schon extrem aufgeregt, beim Xten Gespräch mit der Hotline:

hotline:"Oh ja, schaut so aus, als ob da ein Fehler vorliegt. Dann müsste ich sie nur bitten, den zweiten Vertrag schriftlich zu kündigen"

ich: "Ja aber wie sie gerade selbst gesagt haben, der Vertrag macht doch gar keinen Sinn. Ausserdem sind das genau die gleichen Daten wie bei meinem richtigen Vertrag, ausserdem haben sie sicher keine Vertragsunterlagen von mir für den zweiten Vertrag. Jeder normale Verein würde versuchen die Auswirkungen seiner Fehler für den Kunden so klein wie möglich zu halten, also bitte stornieren sie den Vertrag, buchen mir sofort das Geld zurück und schauen, wo der Fehler liegt, damit sowas nicht noch einmal passiert."

hotline: "Sie müssten den Verrtag nur schriftlich Kündigen, am besten per Einschreiben."

ich:"Genau, damit sie meine Kündigung dann als konkludente Bestätigung des zweiten Verrtages meinerseits auslegen können. Ich kündige nichts, was ich nicht bestellt habe."

hotline: "Okay, ich werde es weiterleiten, dann kann ich aber für nichts garantieren."

Dann natürlich Einzugsermächtigung widerrufen und (insofern die Rechnungskosten noch in dem Rahmen waren, was sie mir schon fälschlicherweise abgebucht hatten) gar nix mehr bezahlt bis sie das geklärt hatten (nach Monaten!!).
Bei den neuen Produkten einfach Bankeinzug durchstreichen und KEINE online Rechnung verlangen. Ging bei mir Problemlos.
flolee
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 4
Registriert: Do 17 Apr, 2008 09:22

Beitragvon jutta » Mi 23 Apr, 2008 10:01

Gorbag hat geschrieben:Auch bei einem erteilten Einziehungsauftrag muss man immer die korrekte Abbuchung überprüfen

dafuer hat man aber (rechtlich) 3 jahre lang zeit (§ 1487 abgb). ob es schlau ist, so lange zu warten, ist eine andere frage.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

VorherigeNächste

Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 59 Gäste