roro hat geschrieben:
Die Kirche ist zwar von einigen Steuern befreit, nicht aber, wie z.B. fast jedes andere Unternehmen, vorsteuerabzugsberechtig. Alleine was der Staat daher ĂĽber die Umsatzsteuer direkt von der Kirche geht in die hunderte Millionen von Euro. (Unsere Pfarre hat in den letzen 5 Jahren ca. 1,5 Millionen Euro nur an Umsatzsteuer bezahlen mĂĽssen, da einige Renovierungen angestanden sind.)
Dieses Problem haben alle Vereine, alle Körperschaften öffentlichen Rechts und auch alle unecht umsatzsteuerbefreiten Unternehmen - zB Banken -, das wird im Regelfall relativ elaegant gelöst, die vorsteuerintensiven Geschäftsfelder werden in eigene Gesellschaften ausgelagert, die entsprechenden Gesellschaften befinden sich zu 100% im Besitz des jeweilgen Trägers, sind aber eben vorsteuerabzugsberechtigt.
Bei Immobilien ist der "Trick" recht simpel: Verein XX gründet die XX Immobilienbetriebs Ges.m.b.H., diese errichtet das gewünschte Gebäude, optiert beim Finanzamt für die Verrechnung der UST, somit kann die gesamte UST, die bei der Errichtung anfällt, in Abzug gebracht werden, damit sinkt der Finanzierungsbedarf um ein Sechstel.
Dann vermietet die Immo Ges.m.b.H. das Gebäude an den Verein, Miete grob geschätzt 5% der Errichtungskosten pa - bei sehr viel niedrigeren Mieten spielt das FA fast nicht mit - natürlich wird auf die Miete auch UST erhoben.
Der erste Vorteil dieser Konstruktion ist der, dass die UST de facto auf Raten bezahlt werden kann, der langfristig wesentlich interessantere Effekt ist aber der, dass die Immo Ges.m.b.H nach 10 Jahren dem FA mitteilen kann, dass sie nun zur UST losen Verrechnung optiert, dann wird die Miete ohne UST verrechnet.
Nach 10 Jahren wurden rund 50% der Baukosten als Miete verrechnet, somit in 120 Monatsraten auch die UST fĂĽr diesen Betrag verrechnet, der Rest der UST wird dann aber nicht mehr bezahlt.