Hmm, interessante sache, aber etwas scheint mir da unklar:
Wenn sie die Daten von der KK hat, woher will sie dich dann kennen?
Nur weil ich weis wie jemand heisst, wie alt er ist, was er fĂĽr krankheiten hat/hatte, weis ich ja nicht wer das ist, dh, wie der jenige aussieht!?
Aber aus der sicht des Datenschutz: Definitiv ein schwerer VerstoĂź!
(DSG-2000)
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§ 45. (1) Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten dürfen natürliche Personen Daten verarbeiten, wenn sie ihnen vom Betroffenen selbst mitgeteilt wurden oder ihnen sonst rechtmäßigerweise, insbesondere in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 2, zugekommen sind.
(2) Daten, die eine natürliche Person für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeitet, dürfen, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden.
§ 52. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 18 890 Euro zu ahnden ist, wer
1. sich vorsätzlich widerrechtlichen Zugang zu einer Datenanwendung verschafft oder einen erkennbar widerrechtlichen Zugang vorsätzlich aufrechterhält oder
2. Daten vorsätzlich in Verletzung des Datengeheimnisses (§ 15) übermittelt, insbesondere Daten, die ihm gemäß §§ 46 oder 47 anvertraut wurden, vorsätzlich für andere Zwecke verwendet oder
3. Daten entgegen einem rechtskräftigen Urteil oder Bescheid verwendet, nicht beauskunftet, nicht richtigstellt oder nicht löscht oder
4. Daten vorsätzlich entgegen § 26 Abs. 7 löscht;
5. sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen vorsätzlich Daten gemäß § 48a verschafft.
Würde mal sagen die beiden Absätze treffen zu da (Abs2) die Daten vertraulich sind, der Mitarbeiter diese als ihm anvertraut zu betrachten hat und der Abs5 in dem Sinne dass der Mitarbeiter diese Daten unter vortäuschung der Dienstlichen Tätigkeit abgerufen hat.
PS: Das ist meine Interpretation des DSG, ob das auch so zur Anwendung kommen wĂĽrde, kA.