eine rechtliche Sache, die euch auch nicht vorhenthalten will und die es sich lohnt zu studieren; ich hab das in einer Newsgroup gepostet und poste hier das mal 1:1 und bin neugierig auf Eure Meinung:
Meiner eins nutzt bei AON das Businessprodukt: Business Speed als
Privatkunde. (Vor über 2 Jahren wurden aufgrund einer Aktion
Aon-Privatkunden und nicht nur diese, für dieses Paket bei einer Aktion
abgeworben.
Nun möchte ich aufgrund des weit günstigeren AON-Kombipakets wieder
umsteigen. AON hat diesen Fall aber so nirgendswo berücksichtigt.
Wenn ich beim Online-Bestellsystem meine Daten erfasse, bekomme ich als
Umstellungsentgelt EUR 79,-- angezeigt. --- Details aus den
Entgeltbestimmungen siehe ganz unten!!! Lt. mündlicher Auskunft eines
TA-Mitarbeiters sind in so einem Fall aber EUR 131,-- zu zahlen, da hier ein
Techniker vorbeikommen muß, da es sich hierbei um eine andere Technologie
handle -- Im Endeffekt kommt dann ein Techniker, nimmt den Router mit,
bringt das ADSL-Modem vorbei, ruft beim Wählamt wegen der Umstellung an und
das wars. Das ginge ohne Techniker aber auch.
Nun, wie auch immer; unter 1.1.4 unten ist ja nur die Rede von einer
Herstellung eines AON-Speed Breitbandzuganges durch die TA; also nicht
Selbstinstallation. Hier ist nirgendswo die Rede vom Business-Speed-Produkt.
Unter 1.1.6 ist hier ebenfalls nur die Rede von einem bereits vorhandenen
AON-Speed Produkt und nicht vom Business-Speed-Produkt.
Wie gesagt, bei der Onlinebestellung wird mir nur als Umstellungsentgelt die
EUR 79,-- angezeigt; dort gebe ich meine Kundennummer, Rufnummer und
Geb-Datum ein.
Wie würden die Chancen aussehen, hier bei einer Verrechnung von EUR 131,--
einen Einspruch durchzuführen mit der Begründung, dass ich sowohl Online als
auch auf der Auftragsbestätigung nur ein Umstellungsentgelt von EUR 79,--
angezeigt bekomme??? Ich kann ja nichts dafür, das AON derartiges nicht
berücksichtigt und in den Bestimmungen ist ja vom Business-Speed nichts
angeführt.
Wenn AON den Einspruch nicht akzeptiert; könnte ich eventuell über die
Regulierungsbehörde gehen? Es geht nur um 51 EUR, aber wenig ist das auch
nicht
Nun die Entgeltbestimmungen:
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1. Einmalige Entgelte
Nr. KombiPaket Entgelt in ? inkl. USt.
1.1 Festnetztelefonie und aonSpeed ADSL-Internetzugang
1.1.1 Herstellungsentgelt bei Neuherstellung eines
Fernsprechanschlusses (POTS) mit gleichzeitiger
Breitbandinstallation des aonSpeed ADSL-Internetzugangs
von Telekom Austria;1
167,00
1.1.2 Herstellungsentgelt bei Umstellung eines bereits
bestehenden ISDN-Basisanschlusses ohne bereits
bestehender ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria auf
einen Fernsprechanschluss (POTS) mit gleichzeitiger
Breitbandinstallation des aonSpeed ADSL-Internetzugangs
von Telekom Austria;1
140,64
1.1.3 Herstellungsentgelt bei Umstellung eines bereits
bestehenden ISDN-Basisanschlusses mit bereits
bestehender ADSL Zugangsleistung der Telekom Austria auf
einen Fernsprechanschluss (POTS) ohne gleichzeitiger
Breitbandinstallation; 1
140,64
1.1.4 Herstellungsentgelt bei Breitbandinstallation des aonSpeed
ADSL-Internetzugangs von Telekom Austria auf einem
bereits bestehenden Fernsprechanschluss (POTS) von
Telekom Austria; Fußnote 1
131,00
1.1.5 Aktivierungsentgelt bei Selbstinstallation des aonSpeed
ADSL-Internetzugangs auf dem bereits bestehenden
Fernsprechanschluss (POTS) von Telekom Austria ohne
bereits bestehender ADSL Zugangsleistung;
entgeltfrei
1.1.6 Produktwechselentgelt bei einem bereits bestehenden
aonSpeed ADSL-Internetprodukt von Telekom Austria bei
einem bereits bestehen Fernsprechanschluss (POTS);
79,00
Fußnote:
1 Herstellungsentgelte lt. Regelbauweise; Ohne Regelbauweise gelten bei
Fernsprechanschluss (POTS) der Telekom
Austria die Entgeltbestimmungen für den Sprachtelefoniedienst -
Fernsprechanschluss und bei ISDN - Anschluss der
Telekom Austria die Entgeltbestimmungen für ISDN der Telekom Austria.