Inode xDSL Kündigung

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Inode xDSL Kündigung

Beitragvon black_ » Do 27 Dez, 2007 13:31

Ok folgendes Szenario.

Ich war Inode Kunde und habe den Anschluss bei Umzug mitgenommen.
Nach dem Umzug kamm der Techniker der Telekom und hat die Leitung durchgemessen, laut ihm alles OK.
Leider hat der Anschluss seit nach einer Woche nicht funktioniert, also habe ich bei Inode angerufen und nachgefragt. Das ging mehrmals so bis ich nach 3 Wochen einen anderen Provider genommen habe und bei Inode gekündigt habe. Laut Hotline sollten keine Fristen anfallen, doch jetzt bekomme ich die Kündigungsbestätigung mit 30.11.2008.

Meine Frage ist nun ob ich rechtliche Schritte einleiten kann. Denn im Endeffekt bezahle ich für einen Anschluss seit 2 Monaten der noch nie funktioniert hat. Und ich soll weitere 10 Monate zahlen. Und Anschlussgebühr wurde natürlich auch verrechnet.

mfg
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Beitragvon crusher » Do 27 Dez, 2007 16:41

du bist bei deiner vertragsbindung auch eine mvd von 12monaten eingegangen -> nichts zu machen

aber - inode muss die dienstleistungen auch erfüllen -> warum hast du - vor der kündigung - denen nicht einfach druck gemacht?
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Beitragvon black_ » Do 27 Dez, 2007 17:18

hab ich mehrmals, aber leider ist der ball immer zwischen inode und telekom hin und hergespielt worden. und da ich das internet auch beruflich brauche, habe ich mich nach einer alternative umsehen müssen.

vertragsbindung schön und gut, aber kann mir inode die letzten 2 monate für ein produkt verrechnen das nicht funktioniert?
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Beitragvon jutta » Do 27 Dez, 2007 17:24

haengt davon ab, was genau nicht funktioniert hat und wie lange nicht. eine preisminderung sollte bei einem laengeren ausfall drinnen sein. ein ruecktritt vom vertrag (bzw ao kuendigung) wegen nichterfuellung ist auch moeglich, aber nur, wenn du sie unter nachfristsetzung angedroht hast.
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Beitragvon freebe » Do 27 Dez, 2007 19:52

Lt. AGBG gilt
§ 918. (1) Wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder
nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene
Weise erfüllt wird, kann der andere entweder Erfüllung und
Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder unter Festsetzung
einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag
erklären.

Welche Frist steht in der Leistungsbeschreibung xDSL von UPC?
(bei ADSL sind es 4 Wochen)
lt. AGB sind dann nochmals mind. 2 Wochen Nachfrist.
Bei xDSL kann sich meines Erachtens UPC NICHT auf die TA ausreden (allgemein müßte es dem Kunden gleich sein, ob der Lieferant mit Sublieferanten Schwierigkeiten hat, ist das Problem und Risiko des Lieferanten)

Somit eingeschriebener Brief (ev. mit Rückschein)
...
Ich urgiere die Herstellung meines xDSL-Anschlusses ... bestellt am ... , welche mir bis zum heutigen Datum xx.xx.xxxx nicht zur Verfügung steht.
Sollte der Anschluss nicht bis zum yy.yy.yyyy hergestellt werden können, so nehme ich lt. § 918 AGBG mein Rücktrittsrecht vom obigen Vertrag, KNr. ..., abgeschlossen am ...., in Anspruch.
...
D.h. wenn du eine Kündigung aussprichst, so ist UPC im Recht !
Wenn du einen Vertragsrücktritt wegen NICHTERFÜLLUNG aussprichst, dann bist du im Recht.
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Beitragvon wagsoul » Do 27 Dez, 2007 20:06

jutta hat geschrieben:haengt davon ab, was genau nicht funktioniert hat und wie lange nicht. eine preisminderung sollte bei einem laengeren ausfall drinnen sein. ein ruecktritt vom vertrag (bzw ao kuendigung) wegen nichterfuellung ist auch moeglich, aber nur, wenn du sie unter nachfristsetzung angedroht hast.


Das hängt nicht von der Androhung ab, sondern nur von der Nachfristsetzung.

(Das mit der Drohung ist üblicherweise der letzte Absatz in Geschäftsbriefen - im Grunde ist es aber nur ein häufig praktizierter Brauch, um der Sache zusätzlich Nachdruck zu verleihen)

Wenn dein Inode-Zugang noch immer nicht funktioniert, dann gib ihnen einfach nachweislich schriftlich Zeit für die Behebung bis zB 15. Jänner 2008.

Auf eine außerordentliche Kündigung hinweisen würde ich gar nicht, denn im schlimmsten Falle nehmen sie so einen Hinweis ernst und reparieren deinen Zugang doch tatsächlich :-) Und das willst du ja nicht, da du kündigen möchtest :-)

Wenn dein Problem danach am 16. Jänner noch immer besteht, könntest du kündigen und die Sache sollte für dich vorerst erledigt sein.

--edit--
Und da hier jemand erklärt hat, es gäbe einen Unterschied ob man im Wortlaut "Kündigung" oder "Rücktritt" schreibt: Schreibt man nach Ablauf der Frist "Wegen blablabla beendige ich hiermit unser Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ..." sollte die Sache auch erledigt sein - ganz egal wie und warum ;-)
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Beitragvon jutta » Do 27 Dez, 2007 20:42

> Wenn du einen Vertragsrücktritt wegen NICHTERFÜLLUNG aussprichst, dann bist du im Recht.

ein ruecktritt vom vertrag ist bei einem dauerschuldverhaeltnis eher ungewoehnlich - wie willst du die rueckabwicklung machen? daher ao kuendigung. aber als kunde/kundin muss man sich auf fachausdruecke nicht einlassen.
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Beitragvon freebe » Do 27 Dez, 2007 21:43

das Problem ist, die MVD und die damit betroffene Kündigung ...

bitte genau lesen -
NEUER VERTRAG ab HERSTELLUNG ...
KÃœNDIGUNG des ALTEN VERTRAGES am ALTEN STANDORT ...

Auszug UPC
Einverständniserklärung
zur Vertragsänderung wegen Übersiedlung/ Standortwechsel
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass sich die Vertragsbindung für aDSL Produkte um weitere 3 Monate und für xDSL Produkte um
weitere 12 Monate verlängert. Die neue Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leitung am neuen Standort betriebsfähig
bereitgestellt wird.
Im Übrigen besteht das Vertragsverhältnis unverändert weiter. Nach Fertigstellung des Anschlusses am neuen
Standort wird/werden das/die Produkt(e) am alten Standort gekündigt.
Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Ãœbersiedlung vorbehaltlich der
technischen Realisierbarkeit zustande kommt und UPC Austria nicht verpflichtet ist, einer Übersiedlung zuzustimmen. Ich bestätige mit
meiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und anerkenne die Leistungsbeschreibungen, Entgeltbestimmungen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UPC Austria GmbH als Vertragsbestandteil.
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Beitragvon black_ » Fr 28 Dez, 2007 10:54

Die neue Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leitung am neuen Standort betriebsfähig bereitgestellt wird.

Das ist eine interessante Passage. Den betriebsfähig, heisst für mich doch funktionstüchtig. Und das war die Leitung noch nie.
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Beitragvon jutta » Fr 28 Dez, 2007 11:03

war das modem sync?
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Beitragvon crusher » Fr 28 Dez, 2007 19:35

naja aber da gehts ja in die nächste runde -> wenn das modem sync hat dann war dies ja die arbeit der ta

und eigentlich tritt erst dann upc auf ... also ziemlich wackelig das ganze
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Beitragvon jutta » Fr 28 Dez, 2007 22:02

> wenn das modem sync hat dann war dies ja die arbeit der ta
> und eigentlich tritt erst dann upc auf ...

stimmt nur bei ispa-adsl. bei entbuendeltem adsl aka xdsl ist upc auch fuer die dslams zustaendig. wenns modem synct, ist der anschluss betriebsfaehig.
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Beitragvon crusher » Sa 29 Dez, 2007 10:55

das stimmt schon, jedoch nehme ich an, dass er einen adsl anschluss hat/hatte (laut schreiben)
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Beitragvon black_ » Mi 02 Jan, 2008 10:26

Habe mich jetzt nochmal durch die Hotline durchgekämpft und bin jetzt zufrieden.
Inode datiert die Kündigung nun mit 31.01.2008 und ich bekomme eine Gutschrift über die zwei Monate seit 30.11.

Es war zwar ein ziemlicher Aufwand, aber trotzdem finde ich es sehr in Ordnung von Inode.

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Beitragvon alex111 » Mi 02 Jan, 2008 12:29

vielleicht wird UPC doch noch heilig ? :D
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