Inode Modem wie zurückschicken ? Einschreiben ?

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Beitragvon ANOther » Sa 22 Dez, 2007 17:05

Mit der Schiene "Konventionalstrafe" werden wieder Nebenerlöse gemacht, obwohl eine Konventionalstrafe nicht höher sein darf als der echte Schaden;

wie setzt sich der "echte" schaden zusammen?
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Beitragvon marmorstein » Sa 22 Dez, 2007 17:22

Ja, das ist so. Das ist juristisches Basiswissen und auch, dass es das richterliche Mäßigungsrecht sofort wegwischt, weil die Konventionalstrafe nach OBEN mit dem tatsächlichen Schaden limitiert ist.

Der/die RichterIn darf das Mäßigungsrecht auch nach unten absenken wie es ihr/ihm paßt.

Und auch hier läuft der miese "Erlöse"-Trick wie bei den Kautionen; Schadensersatz ist umsatzsteuerfrei, UPC und Konsorten drücken sich vor Zahlungen (an die Allgemeinheit).

Alternative: sie könnten dem Kunden den Zeitwert zahlen lassen; das wäre fair und in anderen Branchen normal, weil die Modems i.d.R. nicht mehr an andere Kunden ausgeliefert werden. Und wenn doch, wäre es fair, den Wiederbeschaffungswert zu verlangen. Siehe www.geizhals.at den Wiederbeschaffungspreis für einen Privaten, wobei UPC und Konsorten gewaltige Rabatte cashen und mind. 50% niedriger liegen.

Man sieht rasch: Lügen haben kurze Beine.

Sobald ich im Büro bin, suche ich Dir einige Pasagen zum nachvollziehen heraus. Ist denn hier im Forum niemand mit juristischer Basisausbildung?

@Another:
Der Schaden muß vom Geschädigten nachgewiesen (nicht bloß behauptet) werden. Konventionalstrafe ist pauschalierter Schadensersatz und daher gilt hier das Schadensersatzrecht, das seit den Römern sicherstellt, dass mit Schadensersatzforderungen kein Gewinn gemacht werden darf -- was die UPC/Inode-Clique wohl nun probiert.

BTW: ich hab was gegen "mieses Verhalten" egal ob von UPC/Inode oder anderen; bei einem Einbruch ist mir auch egal, ob das ein Ami, ein Jude, ein Wiener war oder nicht: Einbruch ist Einbruch. Und ich hab was gegen Leute, die das dulden und damit fördern: rtr.at und Min. Bartenstein.
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Beitragvon jutta » Sa 22 Dez, 2007 17:44

> Ja, das ist so. Das ist juristisches Basiswissen

ok. und ich habe nachgeschaut:

Die Vertrags- oder Konventionalstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verspricht. Sie hat den Zweck, Nachteile auszugleichen, die dem Gläubiger aus der Vertragsverletzung entstehen können. Die Vertragsstrafe ist damit ein pauschalierter Schadenersatz, der an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung, Verzuges oder Schlechterfüllung tritt.

Wurde die Konventionalstrafe für die Nichteinhaltung der Erfüllungszeit oder des Erfüllungsortes versprochen, so kann sie neben der Erfüllung gefordert werden (§ 1336 Abs 1 letzter Satz).

Die Konventionalstrafe dient dazu, die meist schwierigee Schadensfestellungen zu vermeiden, und ist daher von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig. Die Vertragsstrafe gebührt also auch, wenn kein Schaden eingetreten ist. *)


quelle: Koziol - Welser: Grundriß des bürgerlichen Rechts, Bd.1, 10. Aufl. seite 211f. *) zum letzten satz: aA Wolff in Klang.

das richterliche maessigungsrecht greift, wenn der geforderte betrag "uebermaessig" ist. davon, dass er die tatsaechliche schadenshoehe nicht uebersteigen darf, steht weit und breit nichts im gesetz. (§ 1336 abgb)
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Beitragvon WaJoWi » Sa 22 Dez, 2007 21:03

jutta hat geschrieben:
Die Vertrags- oder Konventionalstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verspricht.

Ich habe als Kunde UPC nie ein Versprechen für eine Konventionalstrafe gegeben. Die haben es sich einfach durch eine AGB-Änderung genommen. :twisted:

jutta hat geschrieben:das richterliche maessigungsrecht greift, wenn der geforderte betrag "uebermaessig" ist.

Wenn der Zeitwert nur einen Bruchteil der Strafe ausmacht, dann würde ich schon von übermäßig sprechen. Da sind die Kosten für den Schriftverkehr und die Bearbeitung in den meisten Fällen wohl höher. Die hinterlegte Kaution deckt in diesen Fällen wohl locker den entstandenen Schaden. Also keine Hardware = keine Kautionsrückzahlung - würde für UPC schon einen großen Gewinn bedeuten. Vor allem wenn man davon ausgeht, dass ein Großteil der alten Hardware ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Die würden sogar schon besser aussteigen, wenn sie die alte Hardware den Kunden "schenken" würden (keine Portokosten, keine Bearbeitungskosten, keine Entsorgungskosten). Stattdessen wird eine "Strafe" verhängt, wenn man nicht innerhalb von einer Woche das alte Klump zurückgesendet hat.
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Beitragvon Zack » So 23 Dez, 2007 02:41

CommandHer hat geschrieben:
Zack hat geschrieben:Was habt ihr schriftliches dazu gelegt bzw wie war der ungefaire wort laut?
Hat wer die Adresse?


Der Begriff "ungefair" ist das Wort des Jahres in diesem Zusammenhang.
You made my day ;)

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super das es dich freut aber meine frage ist trotzdem nicht beantwortet. Willst du mich wirklich zwingen die UPC Hotline anzurufen?

Es hat iergendwer hier geschrieben was von Kdnr, Adresse und Bank Konto?!
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Beitragvon jutta » So 23 Dez, 2007 04:29

> Wenn der Zeitwert nur einen Bruchteil der Strafe ausmacht, dann würde ich schon von übermäßig sprechen. Da sind die Kosten für den Schriftverkehr und die Bearbeitung in den meisten Fällen wohl höher.

eben. und genau die kosten fuer die bearbeitung sollen durch die konventionalstrafe abgedeckt werden. ausserdem soll sie abschreckend wirken (der hauptzweck einer konventionalstrafe ist ja nicht, dass sie kassiert wird, sondern dass der vertrag ordnungsgemaess erfuellt wird!)

abgesehen davon werden die modems weiterverwendet und muessen ersetzt werden, wenn sie nicht zurueck kommen. es geht also nicht um den zeitwert, sondern um den wiederbeschaffungswert.

und zu den agb: man wurde von der aenderung verstaendigt und konnte den vertrag fristlos und kostenfrei kuendigen, wenn man nicht einverstanden war. (frueher bekamen kunden, die das modem nicht puenktlich zurueckschickten, einen schrieb vom rechtsanwalt und zahlten um einiges mehr als die 220 oder 250 euro konventionalstrafe.)
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Beitragvon Seraphin » So 23 Dez, 2007 11:47

Zack hat geschrieben:
CommandHer hat geschrieben:
Zack hat geschrieben:Was habt ihr schriftliches dazu gelegt bzw wie war der ungefaire wort laut?
Hat wer die Adresse?

...

...

Es hat iergendwer hier geschrieben was von Kdnr, Adresse und Bank Konto?!


Ich persönlich hab einfach nur den ZyXel, in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör, ohne zusätzlichem Schreiben, weit innerhalb der Frist (... ist am letzten Vertrags-Tag bei Inode eingelangt), zurückgesendet. Die Modemkaution wurde mir, nach etwas über einem Monat Wartezeit, dann auch in voller Höhe auf mein Konto überwiesen.

Die Adresse ist je nach Produkt verschieden. Es waren bei mir aber alle Adressen, mit Beschreibung für welches Produkt gültig, in der schriftl. Kündigungsbestätigung aufgeführt.
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Beitragvon Zack » So 23 Dez, 2007 17:10

super danke! Ich hab mein Inode noch nicht gekündigt dewegen habe ich es nicht gewusst.
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