Mit der Schiene "Konventionalstrafe" werden wieder Nebenerlöse gemacht, obwohl eine Konventionalstrafe nicht höher sein darf als der echte Schaden;
wie setzt sich der "echte" schaden zusammen?
Mit der Schiene "Konventionalstrafe" werden wieder Nebenerlöse gemacht, obwohl eine Konventionalstrafe nicht höher sein darf als der echte Schaden;
Die Vertrags- oder Konventionalstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verspricht. Sie hat den Zweck, Nachteile auszugleichen, die dem Gläubiger aus der Vertragsverletzung entstehen können. Die Vertragsstrafe ist damit ein pauschalierter Schadenersatz, der an die Stelle des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung, Verzuges oder Schlechterfüllung tritt.
Wurde die Konventionalstrafe für die Nichteinhaltung der Erfüllungszeit oder des Erfüllungsortes versprochen, so kann sie neben der Erfüllung gefordert werden (§ 1336 Abs 1 letzter Satz).
Die Konventionalstrafe dient dazu, die meist schwierigee Schadensfestellungen zu vermeiden, und ist daher von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig. Die Vertragsstrafe gebührt also auch, wenn kein Schaden eingetreten ist. *)
jutta hat geschrieben:Die Vertrags- oder Konventionalstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verspricht.
jutta hat geschrieben:das richterliche maessigungsrecht greift, wenn der geforderte betrag "uebermaessig" ist.
CommandHer hat geschrieben:Zack hat geschrieben:Was habt ihr schriftliches dazu gelegt bzw wie war der ungefaire wort laut?
Hat wer die Adresse?
Der Begriff "ungefair" ist das Wort des Jahres in diesem Zusammenhang.
You made my day
Greetz
CH
Zack hat geschrieben:CommandHer hat geschrieben:Zack hat geschrieben:Was habt ihr schriftliches dazu gelegt bzw wie war der ungefaire wort laut?
Hat wer die Adresse?
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Es hat iergendwer hier geschrieben was von Kdnr, Adresse und Bank Konto?!
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