jutta hat geschrieben:...ob es bei den verwendeten programmen und formularen moeglich ist, das gewuenschte einzutragen oder auszuwaehlen. wenn im workflow nur "gutschrift" vorgesehen ist, koennen sich die sachbearbeiter/innen auf den kopf stellen und auf der rechnung wird trotzdem nur "gutschrift" ausgewiesen werden und kein satz von einer rueckueberweisung
Da gebe ich dir teilweise recht.
Es geht dabei nicht um Gutschrift oder Auszahlung, sondern um "Refundierung". Das umfaßt hierbei beide Bereiche - man "bekommt" sein Geld ja. Als bestehender Kunde würde es prinzipiell korrekt sein, den zu refundierenden Betrag mit offenen Beträgen gegenzurechnen. Wenn man aber bereits gekündigt hat, dann ist eine Refundierung definitiv keine Gutschrift, sonder eine Rückzahlung !
Oder willst die Gutschrift aufheben bis die Geltungsdauer verfällt bzw. du ev. wieder UPC-Kunde wirst ?
Hier übrigens der Auszug aus den UPC-AGBs (da steht wirklich nur "refundiert"):
Die dafür gemäß den jeweils gültigen LB und EB erlegte Kaution wird unverzinst nach festgestellter mängelfreier Rückgabe sämtlicher Hardware bzw. sonstigen Equipments refundiert.
Nebenbei erwähnt:
Ich habe heute nach 1,5 Monaten Wartezeit meine Kaution fast vollständig "refundiert" bekommen. Statt 100 EUR waren es nur 96,20 EUR, der Rest waren Postspesen
- ich habe es per Postanweisung bekommen.
Warum nur fast ?
Man hat es bei UPC nicht geschafft, den Betrag auf mein Konto zu überweisen obwohl
1) ich lt. Anweisung der Hotline einen extra grossen Zettel mit meinen Daten UND der Bankverbindung dem Paket/Modem beigelegt habe und
2) meine Bankdaten eigentlich im System noch bekannt sein müssten.
Ich habe zwar den Einziehungsauftrag widerrufen, aber das ist definitiv kein Grund. Vor allem nicht wegen Pkt. 1)
Naja. Einen unfreundlichen Hotline-MA hatte ich heute schon, einen Einspruch sollte ich auch noch schriftlich machen ... ob sich das auszahlt wegen 3,80 EUR ? Nö - nit wirklich ...
Bin froh, dass ich weg bin von UPC