rücktritt nach bestellung

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

rücktritt nach bestellung

Beitragvon gaelic » Fr 23 Nov, 2007 19:54

hallo.

ich habe letzte woche ein xdsl paket bestell und frage mich gerade wie lange man von dieser bestellung zurücktreten kann?

danke schon mal für antworten

ps: hab schon ein pakerl mit modem&zubehör geliefert bekommen
jabber-id: gaelic [at] cargal [dot] org
gaelic
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 16
Registriert: Di 11 Nov, 2003 14:24

Beitragvon roro » Fr 23 Nov, 2007 20:04

Wie und wann genau hast Du bestellt?

An sich gibt es kein Rücktrittsrecht, außer bei einem Fernabsatz. (§5 KSchG)
Und dann sind es 7 Werktage (kein Samstag und Sonntag zählen nicht).
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon r4iden » Fr 23 Nov, 2007 23:45

@gaelic

Du kannst es stornieren solange dein Anschluss noch nicht Aktiviert worden ist.

greetz
r4iden
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 663
Registriert: Mo 17 Sep, 2007 18:44

Beitragvon roro » Sa 24 Nov, 2007 00:14

Du kannst es stornieren solange dein Anschluss noch nicht Aktiviert worden ist.


Das ist leider nicht richtig. Die Frist läuft bei Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Übermittlung der schriftlichen Bestätigung (auch per email) inkl. Information über das Rücktrittsrecht. Und das kann schon lange vor der Aktivierung sein.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon Gorbag » Sa 24 Nov, 2007 09:10

@roro: Ich finde es interessant, denn im Shop hat mir der Mitarbeiter gesagt, dass der Vertrag erst dann zum Laufen anfängt, wenn der Anschluss aktiviert wurde. Nicht vorher.

Man sollte in Zukunft mündliche Aussagen echt immer auf Tonband mit aufzeichnen (sch**** egal ob das nun erlaubt ist oder nicht). Vielleicht würden dann die Mitarbeiter in Zukunft mit ihren Aussagen etwas besser aufpassen :x
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
Gorbag
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3223
Registriert: Mo 19 Jul, 2004 10:39
Wohnort: Graz / Thal

Beitragvon ANOther » Sa 24 Nov, 2007 09:15

Man sollte in Zukunft mündliche Aussagen echt immer auf Tonband mit aufzeichnen (sch**** egal ob das nun erlaubt ist oder nicht). Vielleicht würden dann die Mitarbeiter in Zukunft mit ihren Aussagen etwas besser aufpassen

man sollte sich mündliche zusagen schriftlich geben lassen. dann wüsste man auch nach einiger zeit noch, WAS man bestellt hat...

btw - was "mündlich" ohne "schriftlich" wert ist, haben ja nun auch der karlheinze und die fiona erfahren...
Sex is like hacking. You get in, you get out, and you hope you didnt leave something behind that can be traced back to you.
ANOther
Board-Guru
Board-Guru
 
Beiträge: 5940
Registriert: Di 16 Aug, 2005 15:35

Beitragvon roro » Sa 24 Nov, 2007 09:30

@Gorbag: Wobei die Aussage des Mitarbeiters auch richtig ist, denn die MVD wird z.B. an der Aktivierung gerechnet.

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss nicht der Zeitpunkt sein, wann der Vertrag zum Laufen anfängt.

Das kommt z.B. in unserer Branche oft vor, wenn Wartungsverträge abgeschlossen werden.

Der Vertrag wird heute abgeschlossen, fängt aber erst in 3 Monaten zu laufen an.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon lexibald » Mo 26 Nov, 2007 10:04

roro hat geschrieben:
Du kannst es stornieren solange dein Anschluss noch nicht Aktiviert worden ist.


Das ist leider nicht richtig. Die Frist läuft bei Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Übermittlung der schriftlichen Bestätigung (auch per email) inkl. Information über das Rücktrittsrecht. Und das kann schon lange vor der Aktivierung sein.


Deine Aussage widerspricht eindeutig dem Fernabsatzgesetz, wenn dieses dem Vertrag zugrunde liegt (z.B. Bestellung über Internet und nicht im Laden).

Die Rücktrittsfrist bei Fernabsatz über Internet beträgt grundsätzlich 14 Tage. Da die Mehrheit der Kunden bei seriösen Angeboten üblicherweise nicht vom Rücktrittsrecht Gebrauch macht, sondern vielmehr an rascher Herstellung des Anschlusses interessiert ist, arbeiten die meisten Anbieter im voraus los, um keine Zeit zu verlieren (Wettbewerbsvorteil). Da in dieser Zeit aber Aufwand beim Anbieter entsteht, kann dieser diesen Aufwand bei Kündigung durch den Kunden innerhalb der Rücktrittsfrist geltend gemacht werden. Das hat er aber vor Vertragsabschluss gegenüber dem Kunden anzuführen, damit diese Regel ebenfalls Vertragsbestandteil wird.
lexibald
 

Beitragvon roro » Mo 26 Nov, 2007 10:11

Die Rücktrittsfrist bei Fernabsatz über Internet beträgt grundsätzlich 14 Tage.


Steht wo?

§ 5e. (KSchG)
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon jutta » Mo 26 Nov, 2007 10:20

erklaerungen und viele beispiele zum ruecktrittsrecht im fernabsatzgesetz unter
http://rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz.html und
vki
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien


Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 57 Gäste