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Beitragvon jutta » Fr 16 Nov, 2007 08:53

> und "einen" und "anderen" gibt es hier gar nicht, dass sind die AGB von inode, da sind auch die dran gebunden

ja, aber in den agb steht: "sofern keine andere mindestvertragbindung vereinbart wurde" und bei adsl werden im vertrag meistens nur 3 monate mvd vereinbart. siehe das posting von roro.

was passiert sein kann: nach den alten agb wurden vertraege (zumindest bei businesskunden) nach ablauf der mvd um die gleiche dauer verlaengert. daher: einmal 12monat mvd - immer 12 monate verlaengerung. aufklaeren laesst es sich aber wohl nur, wenn man alle unterlagen vorliegen hat.
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Beitragvon Bender » Fr 16 Nov, 2007 10:56

Daniel01 hat geschrieben:… Zur vorgeschichte: hatte im Oktober 2006 ein Angebot genĂĽtzt und dann im Juli 2007 ein Upgrade gemacht (kein Angebot) …

Das dĂĽrfte die Crux sein:

FĂĽr den im Oktober 2006 eingegangenen Vertrag galten die bis 31. März 2007 aufrechten AGB UPC Austria 3/07. Das im Juli 2007 vorgenommene Upgrade fiel dann unter die Bestimmungen der mit 01. April 2007 in Kraft getretenen AGB UPC Austria 4/07 — und die sehen 12 Monate MVD vor (offenbar fĂĽr jene Fälle, in denen eine Produkt-/Leistungsbeschreibung keine Angaben ĂĽber MVD bei Upgrade enthält).

Bis 3/07:

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Ab 4/07:

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Trotzdem wĂĽrde ich auf Basis der nach wie vor offerierten 3-Monats-MVD zu beharren versuchen. — Siehe:

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Beitragvon Daniel01 » Sa 17 Nov, 2007 13:11

ich habe jetzt gedorht, dass ich zum konsumentenschutz gehe, wenn sie mir nicht bald eine antowrt geben! habe am freitag ein fax rausgeschickt (wo auch immer die sind....) und hoffe, dass sie das richtige machen weil sonst gehe ich echt hin! schei** inode!
Keine Ahnung was da mit der Leitung war! ;)

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Beitragvon barbakuss » Sa 17 Nov, 2007 14:02

falls sich UPC im recht befindet wird ihnen das ziemlich egal sein
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Beitragvon Daniel01 » Sa 17 Nov, 2007 17:23

barbakuss hat geschrieben:falls sich UPC im recht befindet wird ihnen das ziemlich egal sein


versuchen muss man es ja, bei so einen verschantelten unternehmen...
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Beitragvon pc_net » Mi 21 Nov, 2007 08:28

man kann vom vertragspartner innerhalb einer angemessenen frist (14 tage) eine antwort zur vertragsrelevanten fragen erwarten ... wenn sogar eine nachfrist gesetzt wird, erst recht ...

gibt es keine antwort, könnte man das sogar als nichterfüllung des vertrages auslegen und unter berufung auf die entsprechenden bestimmungen in den AGB den vertrag (auch vorzeitig) lösen ...

schwierig wird es dann halt nur, wenn inode glaubt, sie müssen das dann juristisch durchfechten - gut beraten wären sie aber, die eigene inkompetenz nicht unbedingt im rechtsweg auf den kunden abzuwälzen ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

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Beitragvon lexibald » Mi 21 Nov, 2007 09:49

Daniel01 hat geschrieben:
Daniel01 hat geschrieben:
roro hat geschrieben:Falsch: Bei allen ADSL (nicht xDsl) Produkten ist die MVD 3 Monate. Ich habe mir alle Bestellformulare dieses Jahres von UPC angesehen. 12 Monate ware nur bei Aktionen bei ADSL ĂĽblich.

Nachtrag: Es hängt natürlich davon ab, was Du bei dem Upgrade unterschrieben hast.


also doch! unterschrieben habe ich gar nichts, dass ist alles ĂĽbers telefon gelaufen und ich habe nie einen vertrag gesehen!


ach ja, bevor ich es vergesse, wie geht das ĂĽberhaupt, dass ich nicht mal unterschreiben muss und trotzdem der vertag erfolgt?


Nach meinem Verständnis ist ein tel. Auftrag ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz und damit mit erweiterten Rücktrittsrechten (zw. 7 und 14 Tagen) ausgestattet. Oder?
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Beitragvon wagsoul » Mi 21 Nov, 2007 09:51

Das ist schriftlich auch nicht anders.
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Beitragvon lexibald » Mi 21 Nov, 2007 13:54

wagsoul hat geschrieben:Das ist schriftlich auch nicht anders.


Du verwechselst die Form mit der rechtlichen Qualität.

Egal ob fernschriftlich oder per Telefon oder als Haustürgeschäft: bei Fernabsatz hat man erweitertes Rücktrittsrecht. Nicht so z.B. beim Kauf im Store.
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Beitragvon jutta » Mi 21 Nov, 2007 14:04

> Nach meinem Verständnis ist ein tel. Auftrag ein Vertrag nach Fernabsatzgesetz und damit mit erweiterten Rücktrittsrechten (zw. 7 und 14 Tagen) ausgestattet. Oder?

das kann man so pauschal nicht sagen. wenn du heute per telefon eine pizza bestellst oder ein taxi rufst, hast du keine 7 tage zeit fuer den ruecktritt. empfehle die lektuere der paragraphen 3, 3a und 5-5h kschg
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
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