hallo
in §15 der upc(inode) agb steht:
§ 15 Außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich durch schriftliche Erklärung aufzulösen, wenn der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltene Leistungsumfang trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung durch den Kunden über einen Zeitraum von zwei Wochen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung auf einen Mangel des Anschlusses zurückzuführen ist und der Kunde diesen Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder die Kündigung nach Behebung des Mangels erfolgt.
da ich aufgrund der jüngsten entwicklung inode kündigen möchte, glaubt ihr, es reicht aus wenn ich
* per einschreiben eine beschwerde wegen der geringen xdsl large bandbreite (1800kbit statt 6144) und eine 14Tagefrist bis 30.11. setze
* am 30.11. von der außerordentlichen kündigung gebrauch mache?
oder ist einer veringerte bandbreite um 66% (inkl 15% header) kein hinreichender grund dafür?
ansonsten müsste ich nämlich (sofenr ich §4(1) richtig verstanden habe) auf 3 monate künigungsfrist zum ende des quartals zurückgreifen, das wäre dann erst der 31.03.2008