hab dir schon geantwortet
es gelten 7 werktage
lg
ilovebytes hat geschrieben:hab dir schon geantwortet
es gelten 7 werktage
lg
Der Begriff Werktag ist nicht mit dem Begriff Arbeitstag zu verwechseln; der Begriff "Werktag" umfasst immer auch den Samstag, und zwar unabhängig davon, ob der Samstag auch tatsächlich ein Arbeitstag ist.
Werktage sind Montag bis Samstag ausgenommen Feiertage.
roro hat geschrieben:Nur Werktage ohne Samstag.
Scoty hat geschrieben:Gebe Tele2 noch bis morgen Zeit um mir den Speed zu liefern und wenn das nicht so ist so schicke ich morgen ein KĂĽndigungs FAX.
§ 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
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