Ich habe keinen
> Kabelanschluss
> keine Sat Anlage
> keinen DVB-T Receiver od. Antenne
Ich habe aber
> TV Gerät
> PC (keine TV-Karte und kein DVB-T)
> Breitbandinternet
Der GIS "Kundenberater" war der Meinung dass ich trotzdem zahlen muss...er hat mir gesagt dass er eine Anzeige bei der BH machen wird - diese eine Hausdurchsuchung machen wird und mir eine Strafe bis zu € 2.180,00 droht...
auf der GIS Website habe ich folgendes gefunden:
Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.
das find ich auch interessant:
Ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über UMTS-Handy gebührenpflichtig?
Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.