Klara Fall hat geschrieben:Ist das nicht eigentlich ein Verstoss gegen das österr. Preiskennzeichnungsgesetz?)
nach ueberfliegen des geltungsbereichs gilt das preisauszeichnungsgesetz fuer sachgueter, dienstleistungen die der gewerbeordnung unterliegen und flugreisen. internetdienstleistungen fallen da nicht drunter. (es koennte aber sein, dass die preisauszeichnungspflicht fuer internetdienstleistungen in einem anderen gesetz geregelt ist. das suchst jetzt bitte du )
Geltungsbereich
§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt
1. fĂĽr die Auszeichnung der Verkaufspreise und Grundpreise von
SachgĂĽtern (Preise von SachgĂĽtern), sofern diese Verbrauchern
von Unternehmern (§ 1 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.
Nr. 140/1979, in der jeweils geltenden Fassung) gewerbsmäßig
angeboten werden;
2. fĂĽr die Auszeichnung der Preise von Leistungen, deren Anbieten
der Gewerbeordnung 1994 in der jeweils geltenden Fassung
unterliegt, sofern diese Verbrauchern von Unternehmern (§ 1 des
Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, in der jeweils
geltenden Fassung) angeboten werden.
3. fĂĽr die Auszeichnung der Preise fĂĽr Flugreisen, sofern diese
Verbrauchern durch Luftverkehrsunternehmen (§ 101
Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957 in der jeweils geltenden
Fassung) angeboten werden.
(2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht
1. fĂĽr Leistungen, fĂĽr die die Preisauszeichnung in anderen
Bundesgesetzen geregelt ist;
2. fĂĽr SachgĂĽter, die im Rahmen einer Leistung angeboten werden.
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
//ps: bei einer bestellung von mir hat sil auch was verpfuscht und erst nach einem halben tag hin- und hermailen hingerkriegt. aber wenn es danach geht, wer noch nie einen fehler gemacht hat, bleiben nicht viele provider uebrig