Und leg dir gleich bisserl Geld zur Seite für die fällige Nachzahlung (+ eventuellem Rechtstreit), wenn sie dich dabei erwischen
och ich wollts extra nicht sagen, dann hätten wir in 1-2 Monaten wieder einen amüsanten Fred hier
Und leg dir gleich bisserl Geld zur Seite für die fällige Nachzahlung (+ eventuellem Rechtstreit), wenn sie dich dabei erwischen
Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer entledigen
--> nur weil Quelle mir ein Paket schickt, dass ich nicht bestellt habe muss ich es auch nicht kaufen.
Nur weil mir UPC noch immer einen AnschluĂź bereitstellt, trotz KĂĽndigung, muss ich ihn nicht bezahlen.
Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die
Sache irrtĂĽmlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist
dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender
zurĂĽckzuleiten.
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